[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wofg-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wofg","Gesetz über die soziale Wohnraumförderung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2001-09-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwofg\u002Fxml.zip",9729571,"§ 7","7","Besondere Grundsätze zur Förderung von Mietwohnraum","Grundsätze, Voraussetzungen und Förderzusage","Bei der Förderung von Mietwohnraum sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen: 1.Um tragbare Wohnkosten für Haushalte im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 zu erreichen, können Wohnkostenentlastungen durch Bestimmung höchstzulässiger Mieten unterhalb von ortsüblichen Vergleichsmieten oder durch sonstige Maßnahmen vorgesehen werden. Dabei sind insbesondere die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sowie das örtliche Mietenniveau und das Haushaltseinkommen des Mieters sowie deren Entwicklungen zu berücksichtigen.\n2.Wohnkostenentlastungen, die nach Förderzweck und Zielgruppe sowie Förderintensität unangemessen sind (Fehlförderungen), sind zu vermeiden oder auszugleichen. Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlförderungen sind Vorkehrungen bei der Förderung, durch die die Wohnkostenentlastunga)auf Grund von Bestimmungen in der Förderzusage oder\nb)auf Grund eines Vorbehalts in der Förderzusage durch Entscheidung der zuständigen Stelle\nvermindert wird. Eine Maßnahme zum Ausgleich entstandener Fehlförderungen in Fällen der Festlegung von höchstzulässigen Mieten ist die Erhebung von Ausgleichszahlungen nach den §§ 34 bis 37.\n3.Bei der Vermeidung und dem Ausgleich von Fehlförderungen sind soweit erforderlich Veränderungen der für die Wohnkostenentlastung maßgeblichen Einkommensverhältnisse und der Haushaltsgröße durch Überprüfungen in regelmäßigen zeitlichen Abständen zu berücksichtigen.","WOFG - Allgemeines zur Förderung - Grundsätze, Voraussetzungen und Förderzusage - § 7 Besondere Grundsätze zur Förderung von Mietwohnraum\n\nBei der Förderung von Mietwohnraum sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen: 1.Um tragbare Wohnkosten für Haushalte im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 zu erreichen, können Wohnkostenentlastungen durch Bestimmung höchstzulässiger Mieten unterhalb von ortsüblichen Vergleichsmieten oder durch sonstige Maßnahmen vorgesehen werden. Dabei sind insbesondere die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sowie das örtliche Mietenniveau und das Haushaltseinkommen des Mieters sowie deren Entwicklungen zu berücksichtigen.\n2.Wohnkostenentlastungen, die nach Förderzweck und Zielgruppe sowie Förderintensität unangemessen sind (Fehlförderungen), sind zu vermeiden oder auszugleichen. Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlförderungen sind Vorkehrungen bei der Förderung, durch die die Wohnkostenentlastunga)auf Grund von Bestimmungen in der Förderzusage oder\nb)auf Grund eines Vorbehalts in der Förderzusage durch Entscheidung der zuständigen Stelle\nvermindert wird. Eine Maßnahme zum Ausgleich entstandener Fehlförderungen in Fällen der Festlegung von höchstzulässigen Mieten ist die Erhebung von Ausgleichszahlungen nach den §§ 34 bis 37.\n3.Bei der Vermeidung und dem Ausgleich von Fehlförderungen sind soweit erforderlich Veränderungen der für die Wohnkostenentlastung maßgeblichen Einkommensverhältnisse und der Haushaltsgröße durch Überprüfungen in regelmäßigen zeitlichen Abständen zu berücksichtigen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 1","Abschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 6","Allgemeine Fördergrundsätze","6",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 5","Anforderungen an die Förderung","5",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Bauland, sonstige Rahmenbedingungen","4",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 8","Besondere Grundsätze zur Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums","8",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 9","Einkommensgrenzen","9",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 10","Wohnungsgrößen","10",[],false]