[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wogv-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wogv","Wohngeldverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1971-12-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwogv\u002Fxml.zip",1294909,"§ 13","13","Belastung aus der Bewirtschaftung","Wohngeld-Lastenberechnung","(1) Als Belastung aus der Bewirtschaftung sind Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und Betriebskosten ohne die Heizkosten auszuweisen.\n(2) Als Instandhaltungs- und Betriebskosten sind im Jahr 36 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und je Quadratmeter Nutzfläche der Geschäftsräume sowie die für den Gegenstand der Wohngeld-Lastenberechnung entrichtete Grundsteuer anzusetzen. Als Verwaltungskosten sind die für den Gegenstand der Wohngeld-Lastenberechnung an einen Dritten für die Verwaltung geleisteten Beträge anzusetzen. Über die in den Sätzen 1 und 2 genannten Beträge hinaus dürfen Bewirtschaftungskosten nicht angesetzt werden.","WOGV - Wohngeld-Lastenberechnung - § 13 Belastung aus der Bewirtschaftung\n\n(1) Als Belastung aus der Bewirtschaftung sind Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und Betriebskosten ohne die Heizkosten auszuweisen.\n(2) Als Instandhaltungs- und Betriebskosten sind im Jahr 36 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und je Quadratmeter Nutzfläche der Geschäftsräume sowie die für den Gegenstand der Wohngeld-Lastenberechnung entrichtete Grundsteuer anzusetzen. Als Verwaltungskosten sind die für den Gegenstand der Wohngeld-Lastenberechnung an einen Dritten für die Verwaltung geleisteten Beträge anzusetzen. Über die in den Sätzen 1 und 2 genannten Beträge hinaus dürfen Bewirtschaftungskosten nicht angesetzt werden.",{"teil":21},"Teil 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 12","Belastung aus dem Kapitaldienst","12",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 11","Ausweisung der Fremdmittel","11",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 10","Fremdmittel","10",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 14","Nutzungsentgelte und Wärmelieferungskosten","14",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 15","Außer Betracht bleibende Belastung","15",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 16","Anwendungsbereich","16",[],false]