[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wopdv-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wopdv","Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1955-09-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwopdv\u002Fxml.zip",1294953,"§ 9","9","Vorzeitige Rückzahlung","Wohnbau-Sparverträge","Soweit vor Ablauf der in den §§ 5 und 7 bezeichneten Fristen, außer in den Fällen des § 12, Sparbeiträge im Sinne des § 4 oder des § 6 zurückgezahlt werden, werden Prämien nicht ausgezahlt; bereits ausgezahlte Prämien sind an das Finanzamt zurückzuzahlen. Das gilt nicht, wenn der Prämienberechtigte oder die im Vertrag bezeichnete andere Person stirbt oder nach Vertragsabschluß völlig erwerbsunfähig wird.","WOPDV - Wohnbau-Sparverträge - § 9 Vorzeitige Rückzahlung\n\nSoweit vor Ablauf der in den §§ 5 und 7 bezeichneten Fristen, außer in den Fällen des § 12, Sparbeiträge im Sinne des § 4 oder des § 6 zurückgezahlt werden, werden Prämien nicht ausgezahlt; bereits ausgezahlte Prämien sind an das Finanzamt zurückzuzahlen. Das gilt nicht, wenn der Prämienberechtigte oder die im Vertrag bezeichnete andere Person stirbt oder nach Vertragsabschluß völlig erwerbsunfähig wird.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 8","Unterbrechung von Sparverträgen mit festgelegten Sparraten","8",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 7","Rückzahlungsfrist bei Sparverträgen mit festgelegten Sparraten","7",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6","Sparverträge mit festgelegten Sparraten","6",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 10","Verwendung der Sparbeiträge","10",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 11","Anzeigepflicht","11",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 12","Übertragung und Umwandlung von Sparverträgen","12",[],false]