[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wopg-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wopg","Wohnungsbau-Prämiengesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1952-03-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwopg\u002Fxml.zip",1294975,"§ 5","5","Verwendung der Prämie",null,"(1) (weggefallen)\n(2) Die Prämien für die in § 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 bezeichneten Aufwendungen sind vorbehaltlich des § 2 Abs. 2 Satz 2 bis 6 sowie Abs. 3 Satz 2 zusammen mit den prämienbegünstigten Aufwendungen zu dem vertragsmäßigen Zweck zu verwenden. Geschieht das nicht, so hat das Unternehmen in den Fällen des § 4b dem Finanzamt unverzüglich Mitteilung zu machen.\n(3) Über Prämien, die für Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ausgezahlt werden, kann der Prämienberechtigte verfügen, wenn das Geschäftsguthaben beim Ausscheiden des Prämienberechtigten aus der Genossenschaft ausgezahlt wird.","WOPG - § 5 Verwendung der Prämie\n\n(1) (weggefallen)\n(2) Die Prämien für die in § 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 bezeichneten Aufwendungen sind vorbehaltlich des § 2 Abs. 2 Satz 2 bis 6 sowie Abs. 3 Satz 2 zusammen mit den prämienbegünstigten Aufwendungen zu dem vertragsmäßigen Zweck zu verwenden. Geschieht das nicht, so hat das Unternehmen in den Fällen des § 4b dem Finanzamt unverzüglich Mitteilung zu machen.\n(3) Über Prämien, die für Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ausgezahlt werden, kann der Prämienberechtigte verfügen, wenn das Geschäftsguthaben beim Ausscheiden des Prämienberechtigten aus der Genossenschaft ausgezahlt wird.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4b","Prämienverfahren in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4","4b",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4a","Prämienverfahren im Fall des § 2 Abs. 1 Nr. 1","4a",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Prämienverfahren allgemein","4",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Steuerliche Behandlung der Prämie","6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Aufbringung der Mittel","7",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 8","Anwendung der Abgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung","8",[],false]