[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wos_2002-23":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wos_2002","Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-02-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwos_2002\u002Fxml.zip",1295004,"§ 23","23","Ablehnung der Wahl","Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (Verhältniswahl)","Lehnt eine gewählte Person die Wahl ab, so tritt an ihre Stelle die in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht gewählte Person. Gehört die gewählte Person dem Geschlecht in der Minderheit an, so tritt an ihre Stelle die in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht gewählte Person desselben Geschlechts, wenn ansonsten das Geschlecht in der Minderheit nicht die ihm nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes zustehenden Mindestsitze erhält. § 22 Abs. 5 Nr. 2 bis 5 gilt entsprechend.","WOS_2002 - Wahl der Bordvertretung - Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Mitglieder der Bordvertretung - Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (Verhältniswahl) - § 23 Ablehnung der Wahl\n\nLehnt eine gewählte Person die Wahl ab, so tritt an ihre Stelle die in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht gewählte Person. Gehört die gewählte Person dem Geschlecht in der Minderheit an, so tritt an ihre Stelle die in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht gewählte Person desselben Geschlechts, wenn ansonsten das Geschlecht in der Minderheit nicht die ihm nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes zustehenden Mindestsitze erhält. § 22 Abs. 5 Nr. 2 bis 5 gilt entsprechend.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Erster Teil","Zweiter Abschnitt","Zweiter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 22","Verteilung der Sitze auf die Vorschlagslisten","22",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 21","Stimmzettel, Stimmabgabe","21",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 20","Ordnung der Vorschlagslisten","20",[38,41,45],{"norm_key":39,"title":31,"slug":40},"§ 24","24",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 25","Ermittlung der Gewählten","25",{"norm_key":46,"title":16,"slug":47},"§ 26","26",[],false]