[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wos_2002-39":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wos_2002","Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-02-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwos_2002\u002Fxml.zip",1295021,"§ 39","39","Wahlvorschläge","Allgemeine Vorschriften","(1) Zur Wahl des Seebetriebsrats können die Wahlberechtigten Wahlvorschläge einreichen.\n(2) Auf dem Wahlvorschlag sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung der Bewerberinnen oder Bewerber anzugeben.\n(3) Aus dem Wahlvorschlag soll zu ersehen sein, welcher Unterzeichner zur Vertretung des Vorschlags gegenüber dem Wahlvorstand und zur Entgegennahme von Erklärungen des Wahlvorstands berechtigt ist (Listenvertreterin, Listenvertreter). Fehlt eine Angabe hierüber, so gilt die Unterzeichnerin oder der Unterzeichner als berechtigt, die oder der an erster Stelle steht.\n(4) Der Wahlvorschlag kann mit einem Kennwort versehen werden.","WOS_2002 - Wahl des Seebetriebsrats - Allgemeine Vorschriften - § 39 Wahlvorschläge\n\n(1) Zur Wahl des Seebetriebsrats können die Wahlberechtigten Wahlvorschläge einreichen.\n(2) Auf dem Wahlvorschlag sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung der Bewerberinnen oder Bewerber anzugeben.\n(3) Aus dem Wahlvorschlag soll zu ersehen sein, welcher Unterzeichner zur Vertretung des Vorschlags gegenüber dem Wahlvorstand und zur Entgegennahme von Erklärungen des Wahlvorstands berechtigt ist (Listenvertreterin, Listenvertreter). Fehlt eine Angabe hierüber, so gilt die Unterzeichnerin oder der Unterzeichner als berechtigt, die oder der an erster Stelle steht.\n(4) Der Wahlvorschlag kann mit einem Kennwort versehen werden.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 38","Wahlausschreiben","38",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 37","Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit","37",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 36","Einsprüche gegen die Wählerliste oder die Wählbarkeitsliste","36",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 40","Einreichungsfrist für Wahlvorschläge","40",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 41","Zustimmungserklärung der Bewerberinnen und Bewerber","41",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 42","Wahlvorschläge der Gewerkschaften","42",[],false]