[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wos_2002-58":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":45,"is_thin":46},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wos_2002","Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-02-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwos_2002\u002Fxml.zip",1295040,"§ 58","58","Wahl nur eines Mitglieds des Seebetriebsrats","Besondere Vorschriften","Die Vorschriften der §§ 27 und 28 Absatz 2 sowie der §§ 29 bis 30 gelten für die Wahl nur eines Mitglieds des Seebetriebsrats entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle der in § 28 Abs. 2 genannten Fristen die für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seebetriebsrats festgesetzte Frist (§ 40) tritt. Wahlberechtigte können für die Wahl des Mitglieds des Seebetriebsrats rechtswirksam nur einen Wahlvorschlag unterstützen.","WOS_2002 - Wahl des Seebetriebsrats - Besondere Vorschriften - § 58 Wahl nur eines Mitglieds des Seebetriebsrats\n\nDie Vorschriften der §§ 27 und 28 Absatz 2 sowie der §§ 29 bis 30 gelten für die Wahl nur eines Mitglieds des Seebetriebsrats entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle der in § 28 Abs. 2 genannten Fristen die für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seebetriebsrats festgesetzte Frist (§ 40) tritt. Wahlberechtigte können für die Wahl des Mitglieds des Seebetriebsrats rechtswirksam nur einen Wahlvorschlag unterstützen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Zweiter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 57","Wahl mehrerer Mitglieder des Seebetriebsrats","57",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 56","Aufbewahrung der Wahlakten","56",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 55","Benachrichtigung und Bekanntmachung der Gewählten","55",[37,41],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 59","Berechnung der Fristen","59",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 60","Inkrafttreten","60",[],false]