[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wos_2002-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wos_2002","Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-02-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwos_2002\u002Fxml.zip",1294987,"§ 6","6","Wahlvorschläge","Allgemeine Vorschriften","(1) Zur Wahl der Bordvertretung können die Wahlberechtigten vor Ablauf von 48 Stunden seit Erlass des Wahlausschreibens Wahlvorschläge einreichen.\n(2) Auf dem Wahlvorschlag sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung der Bewerberinnen oder Bewerber anzugeben.\n(3) Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmung der in ihm aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag beizufügen.\n(4) Aus dem Wahlvorschlag soll zu ersehen sein, welcher Unterzeichner zur Vertretung des Vorschlags gegenüber dem Wahlvorstand und zur Entgegennahme von Erklärungen des Wahlvorstands berechtigt ist (Listenvertreterin, Listenvertreter). Fehlt eine Angabe hierüber, so gilt die Unterzeichnerin oder der Unterzeichner als berechtigt, die oder der an erster Stelle steht.\n(5) Der Wahlvorschlag kann mit einem Kennwort versehen werden.","WOS_2002 - Wahl der Bordvertretung - Allgemeine Vorschriften - § 6 Wahlvorschläge\n\n(1) Zur Wahl der Bordvertretung können die Wahlberechtigten vor Ablauf von 48 Stunden seit Erlass des Wahlausschreibens Wahlvorschläge einreichen.\n(2) Auf dem Wahlvorschlag sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung der Bewerberinnen oder Bewerber anzugeben.\n(3) Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmung der in ihm aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag beizufügen.\n(4) Aus dem Wahlvorschlag soll zu ersehen sein, welcher Unterzeichner zur Vertretung des Vorschlags gegenüber dem Wahlvorstand und zur Entgegennahme von Erklärungen des Wahlvorstands berechtigt ist (Listenvertreterin, Listenvertreter). Fehlt eine Angabe hierüber, so gilt die Unterzeichnerin oder der Unterzeichner als berechtigt, die oder der an erster Stelle steht.\n(5) Der Wahlvorschlag kann mit einem Kennwort versehen werden.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Erster Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 5","Wahlausschreiben","5",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 4","Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit","4",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 3","Einsprüche gegen die Wählerliste","3",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 7","Wahlvorschläge der Gewerkschaften","7",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 8","Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand","8",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 9","Ungültige Wahlvorschläge","9",[],false]