[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wos_2002-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wos_2002","Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-02-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwos_2002\u002Fxml.zip",1294988,"§ 7","7","Wahlvorschläge der Gewerkschaften","Allgemeine Vorschriften","(1) Für den Wahlvorschlag einer an Bord vertretenen Gewerkschaft (§ 14 Abs. 3 des Gesetzes) gelten § 6 sowie die §§ 8 bis 31 entsprechend.\n(2) Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft ist ungültig, wenn er nicht von zwei Beauftragten der Gewerkschaft unterzeichnet ist (§ 14 Abs. 5 des Gesetzes).\n(3) Die oder der an erster Stelle unterzeichnete Beauftragte gilt als Listenvertreterin oder Listenvertreter. Die Gewerkschaft kann ein Besatzungsmitglied, das ihr angehört, als Listenvertreterin oder Listenvertreter benennen.","WOS_2002 - Wahl der Bordvertretung - Allgemeine Vorschriften - § 7 Wahlvorschläge der Gewerkschaften\n\n(1) Für den Wahlvorschlag einer an Bord vertretenen Gewerkschaft (§ 14 Abs. 3 des Gesetzes) gelten § 6 sowie die §§ 8 bis 31 entsprechend.\n(2) Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft ist ungültig, wenn er nicht von zwei Beauftragten der Gewerkschaft unterzeichnet ist (§ 14 Abs. 5 des Gesetzes).\n(3) Die oder der an erster Stelle unterzeichnete Beauftragte gilt als Listenvertreterin oder Listenvertreter. Die Gewerkschaft kann ein Besatzungsmitglied, das ihr angehört, als Listenvertreterin oder Listenvertreter benennen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Erster Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 6","Wahlvorschläge","6",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 5","Wahlausschreiben","5",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit","4",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 8","Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand","8",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 9","Ungültige Wahlvorschläge","9",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 10","Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen","10",[],false]