[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wospraug-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wospraug","Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1989-09-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwospraug\u002Fxml.zip",1295058,"§ 14","14","Wahlniederschrift","Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten","(1) Nachdem ermittelt ist, wer gewählt ist, hat der Wahlvorstand in einer Niederschrift festzustellen: 1.die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen und die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen;\n2.die auf jede Liste entfallenen Stimmenzahlen;\n3.die berechneten Höchstzahlen;\n4.die Verteilung der berechneten Höchstzahlen auf die Listen;\n5.die Zahl der ungültigen Stimmen;\n6.die Namen der in den Sprecherausschuß gewählten Bewerber;\n7.gegebenenfalls besondere während der Wahl des Sprecherausschusses eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.\n(2) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren Mitglied des Wahlvorstands zu unterschreiben.","WOSPRAUG - Wahl des Sprecherausschusses - Wahl mehrerer Mitglieder des Sprecherausschusses - Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten - § 14 Wahlniederschrift\n\n(1) Nachdem ermittelt ist, wer gewählt ist, hat der Wahlvorstand in einer Niederschrift festzustellen: 1.die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen und die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen;\n2.die auf jede Liste entfallenen Stimmenzahlen;\n3.die berechneten Höchstzahlen;\n4.die Verteilung der berechneten Höchstzahlen auf die Listen;\n5.die Zahl der ungültigen Stimmen;\n6.die Namen der in den Sprecherausschuß gewählten Bewerber;\n7.gegebenenfalls besondere während der Wahl des Sprecherausschusses eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.\n(2) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren Mitglied des Wahlvorstands zu unterschreiben.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Erster Teil","Zweiter Abschnitt","Zweiter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 13","Verteilung der Sitze","13",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 12","Öffentliche Stimmauszählung","12",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 11","Wahlvorgang","11",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 15","Benachrichtigung der Gewählten","15",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 16","Bekanntmachung des Wahlergebnisses und der Gewählten","16",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 17","Aufbewahrung der Wahlakten","17",[],false]