[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wospraug-31":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wospraug","Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1989-09-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwospraug\u002Fxml.zip",1295075,"§ 31","31","Öffentliche Stimmauszählung","Abstimmung in einer Versammlung","(1) Unverzüglich nach Abschluß der Abstimmung nimmt der Wahlvorstand öffentlich die Auszählung der Stimmen vor. Sofern eine schriftliche Stimmabgabe erfolgt ist, führt der Wahlvorstand vor Beginn der Stimmauszählung das Verfahren nach § 30 Absatz 4 durch.\n(2) Nach Öffnung der Wahlurnen entnimmt der Wahlvorstand die Abstimmungszettel und stellt fest, wieviele Stimmen für die Wahl eines Sprecherausschusses abgegeben worden sind. Dabei ist die Gültigkeit der Abstimmungszettel zu prüfen; § 12 Abs. 3 gilt entsprechend.","WOSPRAUG - Wahl des Sprecherausschusses - Abstimmung über die Wahl eines Sprecherausschusses - Abstimmung in einer Versammlung - § 31 Öffentliche Stimmauszählung\n\n(1) Unverzüglich nach Abschluß der Abstimmung nimmt der Wahlvorstand öffentlich die Auszählung der Stimmen vor. Sofern eine schriftliche Stimmabgabe erfolgt ist, führt der Wahlvorstand vor Beginn der Stimmauszählung das Verfahren nach § 30 Absatz 4 durch.\n(2) Nach Öffnung der Wahlurnen entnimmt der Wahlvorstand die Abstimmungszettel und stellt fest, wieviele Stimmen für die Wahl eines Sprecherausschusses abgegeben worden sind. Dabei ist die Gültigkeit der Abstimmungszettel zu prüfen; § 12 Abs. 3 gilt entsprechend.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Erster Teil","Fünfter Abschnitt","Zweiter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 30","Schriftliche Stimmabgabe bei Verhinderung","30",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 29","Abstimmungsvorgang","29",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 28","Stimmabgabe","28",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 32","Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses","32",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 33","Verfahren bei schriftlicher Abstimmung","33",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 34","Wahl des Unternehmenssprecherausschusses","34",[],false]