[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wospraug-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wospraug","Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1989-09-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwospraug\u002Fxml.zip",1295052,"§ 8","8","Nachfrist für Vorschlagslisten","Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten","(1) Ist nach Ablauf der in § 5 Abs. 1 genannten Frist für die Wahl keine gültige Vorschlagsliste eingereicht, hat dies der Wahlvorstand sofort in gleicher Weise bekanntzumachen wie das Wahlausschreiben (§ 3 Abs. 4) und eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Vorschlagslisten zu setzen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, daß die Wahl nur stattfinden kann, wenn innerhalb der Nachfrist mindestens eine gültige Vorschlagsliste eingereicht wird.\n(2) Wird trotz Bekanntmachung nach Absatz 1 eine gültige Vorschlagsliste nicht eingereicht, hat der Wahlvorstand sofort bekanntzumachen, daß die Wahl nicht stattfindet.","WOSPRAUG - Wahl des Sprecherausschusses - Wahl mehrerer Mitglieder des Sprecherausschusses - Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten - § 8 Nachfrist für Vorschlagslisten\n\n(1) Ist nach Ablauf der in § 5 Abs. 1 genannten Frist für die Wahl keine gültige Vorschlagsliste eingereicht, hat dies der Wahlvorstand sofort in gleicher Weise bekanntzumachen wie das Wahlausschreiben (§ 3 Abs. 4) und eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Vorschlagslisten zu setzen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, daß die Wahl nur stattfinden kann, wenn innerhalb der Nachfrist mindestens eine gültige Vorschlagsliste eingereicht wird.\n(2) Wird trotz Bekanntmachung nach Absatz 1 eine gültige Vorschlagsliste nicht eingereicht, hat der Wahlvorstand sofort bekanntzumachen, daß die Wahl nicht stattfindet.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Erster Teil","Zweiter Abschnitt","Erster Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 7","Ungültige Vorschlagslisten","7",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 6","Prüfung der Vorschlagslisten","6",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 5","Vorschlagslisten","5",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 9","Bekanntmachung der Vorschlagslisten","9",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 10","Stimmabgabe","10",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 11","Wahlvorgang","11",[],false]