[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wospraug-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wospraug","Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1989-09-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwospraug\u002Fxml.zip",1295053,"§ 9","9","Bekanntmachung der Vorschlagslisten","Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten","(1) Nach Ablauf der in § 5 Abs. 1 sowie der in den §§ 7 und 8 genannten Fristen ermittelt der Wahlvorstand durch das Los die Reihenfolge der Ordnungsnummern, die den eingereichten Vorschlagslisten zugeteilt werden (Liste 1 usw.). Die Listenvertreter sind zu der Losentscheidung rechtzeitig einzuladen.\n(2) Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe hat der Wahlvorstand die als gültig anerkannten Vorschlagslisten bis zum Abschluß der Stimmabgabe in gleicher Weise bekanntzumachen wie das Wahlausschreiben nach § 3 Absatz 4 Satz 1 bis 3.","WOSPRAUG - Wahl des Sprecherausschusses - Wahl mehrerer Mitglieder des Sprecherausschusses - Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten - § 9 Bekanntmachung der Vorschlagslisten\n\n(1) Nach Ablauf der in § 5 Abs. 1 sowie der in den §§ 7 und 8 genannten Fristen ermittelt der Wahlvorstand durch das Los die Reihenfolge der Ordnungsnummern, die den eingereichten Vorschlagslisten zugeteilt werden (Liste 1 usw.). Die Listenvertreter sind zu der Losentscheidung rechtzeitig einzuladen.\n(2) Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe hat der Wahlvorstand die als gültig anerkannten Vorschlagslisten bis zum Abschluß der Stimmabgabe in gleicher Weise bekanntzumachen wie das Wahlausschreiben nach § 3 Absatz 4 Satz 1 bis 3.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Erster Teil","Zweiter Abschnitt","Erster Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 8","Nachfrist für Vorschlagslisten","8",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 7","Ungültige Vorschlagslisten","7",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 6","Prüfung der Vorschlagslisten","6",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 10","Stimmabgabe","10",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 11","Wahlvorgang","11",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 12","Öffentliche Stimmauszählung","12",[],false]