[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wp_gangebv-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wp_gangebv","Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2001-12-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwp_gangebv\u002Fxml.zip",1295236,"§ 12","12","Prüfung der Vollständigkeit des Antrags","Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots","Die Bundesanstalt hat nach Eingang des Antrags und der Unterlagen zu prüfen, ob sie den Anforderungen der §§ 10 und 11 entsprechen. Sind der Antrag oder die Unterlagen nicht vollständig, so hat die Bundesanstalt den Antragsteller unverzüglich aufzufordern, den Antrag oder die Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist zu ergänzen. Wird der Aufforderung innerhalb der von der Bundesanstalt gesetzten Frist nicht entsprochen, gilt der Antrag als zurückgenommen.","WP_GANGEBV - Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots - § 12 Prüfung der Vollständigkeit des Antrags\n\nDie Bundesanstalt hat nach Eingang des Antrags und der Unterlagen zu prüfen, ob sie den Anforderungen der §§ 10 und 11 entsprechen. Sind der Antrag oder die Unterlagen nicht vollständig, so hat die Bundesanstalt den Antragsteller unverzüglich aufzufordern, den Antrag oder die Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist zu ergänzen. Wird der Aufforderung innerhalb der von der Bundesanstalt gesetzten Frist nicht entsprochen, gilt der Antrag als zurückgenommen.",{"abschnitt":21},"Vierter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 11","Antragsunterlagen","11",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 10","Antragsinhalt","10",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 9","Befreiungstatbestände","9",[36,40],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 12a","Übergangsvorschriften","12a",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 13","Inkrafttreten","13",[],false]