[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wpapg-34":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wpapg","Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1937-02-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwpapg\u002Fxml.zip",1295374,"§ 34","34","Depotunterschlagung","Strafbestimmungen","Wer, abgesehen von den Fällen der §§ 246 und 266 des Strafgesetzbuchs, eigenen oder fremden Vorteils wegen 1.über ein Wertpapier der in § 1 Abs. 1 bezeichneten Art, das ihm als Verwahrer oder Pfandgläubiger anvertraut worden ist oder das er als Kommissionär für den Kommittenten im Besitz hat oder das er im Falle des § 31 für den Kunden im Besitz hat, rechtswidrig verfügt,\n2.einen Sammelbestand solcher Wertpapiere oder den Anteil an einem solchen Bestand dem § 6 Absatz 3 Satz 2 zuwider verringert oder darüber rechtswidrig verfügt,\nwird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.","WPAPG - Strafbestimmungen - § 34 Depotunterschlagung\n\nWer, abgesehen von den Fällen der §§ 246 und 266 des Strafgesetzbuchs, eigenen oder fremden Vorteils wegen 1.über ein Wertpapier der in § 1 Abs. 1 bezeichneten Art, das ihm als Verwahrer oder Pfandgläubiger anvertraut worden ist oder das er als Kommissionär für den Kommittenten im Besitz hat oder das er im Falle des § 31 für den Kunden im Besitz hat, rechtswidrig verfügt,\n2.einen Sammelbestand solcher Wertpapiere oder den Anteil an einem solchen Bestand dem § 6 Absatz 3 Satz 2 zuwider verringert oder darüber rechtswidrig verfügt,\nwird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.",{"abschnitt":21},"4. Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 33","Ausgleichsverfahren bei Verpfändung","33",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 32","Vorrangige Gläubiger","32",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 31","Eigenhändler, Selbsteintritt","31",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 35","Unwahre Angaben über das Eigentum","35",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 36","Strafantrag","36",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 37","Strafbarkeit im Falle der Zahlungseinstellung oder des Insolvenzverfahrens","37",[],false]