[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wphg-95":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wphg","Gesetz über den Wertpapierhandel","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-07-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwphg\u002Fxml.zip",1295648,"§ 95","95","Ausnahmen","Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten","§ 63 Absatz 1, 3 bis 7 und 9 sowie die §§ 69, 70 und 82 gelten nicht für Geschäfte, die an organisierten Märkten oder in multilateralen Handelssystemen zwischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder zwischen diesen und sonstigen Mitgliedern oder Teilnehmern dieser Märkte oder Systeme geschlossen werden. Wird ein Geschäft im Sinne des Satzes 1 in Ausführung eines Kundenauftrags abgeschlossen, muss das Wertpapierdienstleistungsunternehmen jedoch den Verpflichtungen des § 63 Absatz 1, 3 bis 7 und 9 sowie der §§ 69, 70 und 82 gegenüber dem Kunden nachkommen.","WPHG - Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten - § 95 Ausnahmen\n\n§ 63 Absatz 1, 3 bis 7 und 9 sowie die §§ 69, 70 und 82 gelten nicht für Geschäfte, die an organisierten Märkten oder in multilateralen Handelssystemen zwischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder zwischen diesen und sonstigen Mitgliedern oder Teilnehmern dieser Märkte oder Systeme geschlossen werden. Wird ein Geschäft im Sinne des Satzes 1 in Ausführung eines Kundenauftrags abgeschlossen, muss das Wertpapierdienstleistungsunternehmen jedoch den Verpflichtungen des § 63 Absatz 1, 3 bis 7 und 9 sowie der §§ 69, 70 und 82 gegenüber dem Kunden nachkommen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 11",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 94","Bezeichnungen zur Unabhängigen Honorar-Anlageberatung","94",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 93","Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater; Verordnungsermächtigung","93",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 92","Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen","92",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 96","Strukturierte Einlagen","96",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 97","Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen","97",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 98","Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen","98",[],false]