[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wpig-41":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wpig","Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-05-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwpig\u002Fxml.zip",9725111,"§ 41","41","Interne Unternehmensführung","Grundlagen der Solvenzaufsicht","Wertpapierinstitute müssen solide Regelungen für die Unternehmensführung schaffen, die zweckdienlich, der Art, dem Umfang und der Komplexität der dem Geschäftsmodell innewohnenden Risiken und den Geschäften des Wertpapierinstituts angemessen sind; dazu zählen 1.eine klare Organisationsstruktur mit klar bestimmten, transparenten und widerspruchsfreien Berichtslinien,\n2.wirksame Verfahren zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken und möglichen Risiken, denen das Wertpapierinstitut ausgesetzt ist oder die das Wertpapierinstitut für andere darstellt,\n3.angemessene interne Kontrollmechanismen, einschließlich ordnungsgemäßer Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren, und\n4.ein Vergütungssystem, das mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich sowie geschlechtsneutral ausgestaltet ist.","WPIG - Grundlagen der Solvenzaufsicht - § 41 Interne Unternehmensführung\n\nWertpapierinstitute müssen solide Regelungen für die Unternehmensführung schaffen, die zweckdienlich, der Art, dem Umfang und der Komplexität der dem Geschäftsmodell innewohnenden Risiken und den Geschäften des Wertpapierinstituts angemessen sind; dazu zählen 1.eine klare Organisationsstruktur mit klar bestimmten, transparenten und widerspruchsfreien Berichtslinien,\n2.wirksame Verfahren zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken und möglichen Risiken, denen das Wertpapierinstitut ausgesetzt ist oder die das Wertpapierinstitut für andere darstellt,\n3.angemessene interne Kontrollmechanismen, einschließlich ordnungsgemäßer Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren, und\n4.ein Vergütungssystem, das mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich sowie geschlechtsneutral ausgestaltet ist.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 40","Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung","40",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 39","Internes Kapital und liquide Mittel","39",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 38","Anwendungsbereich","38",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 42","Länderspezifische Berichterstattung","42",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 43","Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements","43",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 44","Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung","44",[],false]