[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wpipr_fbv-32":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wpipr_fbv","Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über die zu erstellenden Berichte","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-12-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwpipr_fbv\u002Fxml.zip",1295951,"§ 32","32","Entwicklung der Vermögenslage","Abschlussorientierte Berichterstattung","(1) Die Entwicklung der Vermögenslage des Wertpapierinstituts ist zu beurteilen. Besonderheiten, die für die Beurteilung der Vermögenslage von Bedeutung sind, insbesondere Art und Umfang bilanzunwirksamer Ansprüche und Verpflichtungen, sind hervorzuheben.\n(2) Die Berichterstattung hat sich auch zu erstrecken auf 1.Art und Umfang stiller Reserven und stiller Lasten, unter besonderer Darstellung von vermiedenen Wertpapierabschreibungen,\n2.bedeutende Verträge und schwebende Rechtsstreitigkeiten, soweit sich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögenslage ergeben könnten, und die Bildung der notwendigen Rückstellungen,\n3.alle abgegebenen Patronatserklärungen; dazu ist der Inhalt dieser Erklärungen darzustellen und ihre Rechtsverbindlichkeit zu beurteilen, sowie\n4.nachrangige Vermögensgegenstände.","WPIPR_FBV - Abschlussorientierte Berichterstattung - § 32 Entwicklung der Vermögenslage\n\n(1) Die Entwicklung der Vermögenslage des Wertpapierinstituts ist zu beurteilen. Besonderheiten, die für die Beurteilung der Vermögenslage von Bedeutung sind, insbesondere Art und Umfang bilanzunwirksamer Ansprüche und Verpflichtungen, sind hervorzuheben.\n(2) Die Berichterstattung hat sich auch zu erstrecken auf 1.Art und Umfang stiller Reserven und stiller Lasten, unter besonderer Darstellung von vermiedenen Wertpapierabschreibungen,\n2.bedeutende Verträge und schwebende Rechtsstreitigkeiten, soweit sich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögenslage ergeben könnten, und die Bildung der notwendigen Rückstellungen,\n3.alle abgegebenen Patronatserklärungen; dazu ist der Inhalt dieser Erklärungen darzustellen und ihre Rechtsverbindlichkeit zu beurteilen, sowie\n4.nachrangige Vermögensgegenstände.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 6",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 31","Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr","31",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 30","Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften nach den Verordnungen (EU) Nr. 648\u002F2012 und (EU) Nr. 600\u002F2014","30",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 29","Wertpapierdarlehen","29",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 33","Entwicklung der Ertragslage","33",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 34","Risikolage und Risikovorsorge","34",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 35","Erläuterungen zur Rechnungslegung","35",[],false]