[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wpivergv-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wpivergv","Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Mittleren Wertpapierinstituten ","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-01-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwpivergv\u002Fxml.zip",1295983,"§ 13","13","Grundsätze zu den Vergütungssystemen in den Organisationsrichtlinien; Dokumentationspflichten",null,"(1) Das Wertpapierinstitut hat in seinen Organisationsrichtlinien Grundsätze zu den Vergütungssystemen festzulegen und zu dokumentieren. Die Grundsätze umfassen insbesondere 1.Angaben zur Ausgestaltung und Anpassung der Vergütungssysteme und zur Zusammensetzung der Vergütung,\n2.die Regelungen der jeweiligen Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Geschäftsleitung, des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans, gegebenenfalls des Vergütungskontrollausschusses, der Kontrolleinheiten und der übrigen Organisationseinheiten im Rahmen von Entscheidungsprozessen sowie\n3.ein Rahmenkonzept zur Festlegung und Genehmigung von Abfindungen einschließlich einer klaren Zuordnung von Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnissen unter Einbeziehung der Kontrolleinheiten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten.\n(2) Das Wertpapierinstitut hat Inhalte und Ergebnisse der Entscheidungsprozesse, in denen der Gesamtbetrag der variablen Vergütungen und dessen Verteilung in dem Wertpapierinstitut festgelegt wurden, angemessen zu dokumentieren.","WPIVERGV - § 13 Grundsätze zu den Vergütungssystemen in den Organisationsrichtlinien; Dokumentationspflichten\n\n(1) Das Wertpapierinstitut hat in seinen Organisationsrichtlinien Grundsätze zu den Vergütungssystemen festzulegen und zu dokumentieren. Die Grundsätze umfassen insbesondere 1.Angaben zur Ausgestaltung und Anpassung der Vergütungssysteme und zur Zusammensetzung der Vergütung,\n2.die Regelungen der jeweiligen Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Geschäftsleitung, des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans, gegebenenfalls des Vergütungskontrollausschusses, der Kontrolleinheiten und der übrigen Organisationseinheiten im Rahmen von Entscheidungsprozessen sowie\n3.ein Rahmenkonzept zur Festlegung und Genehmigung von Abfindungen einschließlich einer klaren Zuordnung von Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnissen unter Einbeziehung der Kontrolleinheiten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten.\n(2) Das Wertpapierinstitut hat Inhalte und Ergebnisse der Entscheidungsprozesse, in denen der Gesamtbetrag der variablen Vergütungen und dessen Verteilung in dem Wertpapierinstitut festgelegt wurden, angemessen zu dokumentieren.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 12","Verbot der Einschränkung oder Aufhebung der Risikoadjustierung","12",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 11","Voraussetzungen für die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung und die Erdienung zurückbehaltener Vergütungsbestandteile","11",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 10","Ausnahmen in Bezug auf variable Vergütungen und zusätzliche Leistungen zur Altersversorgung","10",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 14","Überprüfung und Anpassung der Vergütungssysteme","14",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 15","Information über Vergütungssysteme","15",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 16","Anpassung bestehender Vereinbarungen","16",[],false]