[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wregg-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wregg","Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-07-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwregg\u002Fxml.zip",9753775,"§ 9","9","Elektronische Datenübermittlung",null,"(1) Die Kommunikation zwischen der Registerbehörde und den Strafverfolgungsbehörden, den zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden, den Auftraggebern sowie den Unternehmen und den Stellen, die ein amtliches Verzeichnis führen, das den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014\u002F24\u002FEU entspricht, erfolgt in der Regel elektronisch.\n(2) Die Datenübermittlung an Auftraggeber kann im Wege eines automatisierten Verfahrens auf Abruf, das die Übermittlung personenbezogener Daten ermöglicht, erfolgen. Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften, soweit dieses Gesetz oder die aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung keine besondere Regelung enthält.","WREGG - § 9 Elektronische Datenübermittlung\n\n(1) Die Kommunikation zwischen der Registerbehörde und den Strafverfolgungsbehörden, den zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden, den Auftraggebern sowie den Unternehmen und den Stellen, die ein amtliches Verzeichnis führen, das den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014\u002F24\u002FEU entspricht, erfolgt in der Regel elektronisch.\n(2) Die Datenübermittlung an Auftraggeber kann im Wege eines automatisierten Verfahrens auf Abruf, das die Übermittlung personenbezogener Daten ermöglicht, erfolgen. Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften, soweit dieses Gesetz oder die aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung keine besondere Regelung enthält.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 8","Vorzeitige Löschung der Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung; Gebühren und Auslagen","8",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 7","Löschung der Eintragung aus dem Wettbewerbsregister nach Fristablauf; Rechtswirkung der Löschung","7",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6","Abfragepflicht für Auftraggeber; Entscheidung über einen Ausschluss vom Vergabeverfahren","6",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 10","Verordnungsermächtigung","10",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 11","Rechtsweg","11",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 12","Anwendungsbestimmungen","12",[],false]