[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wrmg-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wrmg","Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2007-04-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwrmg\u002Fxml.zip",1296107,"§ 9","9","Angabe der Wasserhärtebereiche",null,"(1) Die Wasserversorgungsunternehmen haben dem Verbraucher den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers mindestens einmal jährlich, ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderung des Härtebereichs in Form von Aufklebern oder in einer ähnlich wirksamen Weise mitzuteilen.\n(2) Die Härtebereiche sind wie folgt anzugeben:Härtebereich weich\tweniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter,\nHärtebereich mittel\t1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter,\nHärtebereich hart\tmehr als 2, 5 Millimol Calciumcarbonat je Liter.","WRMG - § 9 Angabe der Wasserhärtebereiche\n\n(1) Die Wasserversorgungsunternehmen haben dem Verbraucher den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers mindestens einmal jährlich, ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderung des Härtebereichs in Form von Aufklebern oder in einer ähnlich wirksamen Weise mitzuteilen.\n(2) Die Härtebereiche sind wie folgt anzugeben:Härtebereich weich\tweniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter,\nHärtebereich mittel\t1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter,\nHärtebereich hart\tmehr als 2, 5 Millimol Calciumcarbonat je Liter.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 8","Kennzeichnung, Veröffentlichung des Datenblattes über Inhaltsstoffe","8",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 7","Anhörung beteiligter Kreise","7",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6","Weitere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln und deren Inhaltsstoffen","6",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 10","Übermittlung von Daten zu medizinischen Zwecken","10",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 11","Verzeichnis anerkannter Labors","11",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 12","Aufgaben und Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes","12",[],false]