[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wstrg-19":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":63},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wstrg","Wehrstrafgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1957-03-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwstrg\u002Fxml.zip",1296242,"§ 19","19","Ungehorsam","Straftaten gegen die Pflichten der Untergebenen","(1) Wer einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.\n(2) Der Versuch ist strafbar.\n(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat 1.wenigstens fahrlässig die Gefahr eines schweren Nachteils für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe oder\n2.fahrlässig den Tod oder eine schwere Körperverletzung eines anderen (§ 226 des Strafgesetzbuches)\nverursacht.\n(4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.","WSTRG - Militärische Straftaten - Straftaten gegen die Pflichten der Untergebenen - § 19 Ungehorsam\n\n(1) Wer einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.\n(2) Der Versuch ist strafbar.\n(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat 1.wenigstens fahrlässig die Gefahr eines schweren Nachteils für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe oder\n2.fahrlässig den Tod oder eine schwere Körperverletzung eines anderen (§ 226 des Strafgesetzbuches)\nverursacht.\n(4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Zweiter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 18","Dienstentziehung durch Täuschung","18",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 17","Selbstverstümmelung","17",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 16","Fahnenflucht","16",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 20","Gehorsamsverweigerung","20",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 21","Leichtfertiges Nichtbefolgen eines Befehls","21",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 22","Verbindlichkeit des Befehls, Irrtum","22",[50,57],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BVerwG, Urt. v. 21.09.2023 – 2 WD 5\u002F23","ECLI:DE:BVerwG:2023:210923U2WD5.23.0","Eine Gehorsamsverweigerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 WStG hinsichtlich des Befehls zur Wahrnehmung eines Termins für die im Basisimpfschema der Bundeswehr vorgesehene COVID-19-Schutzimpfung ist im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen mit einer Dienstgradherabsetzung zu ahnden.","2023-09-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202300773.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"BVerwG, Urt. v. 23.04.2015 – 2 WD 7\u002F14","ECLI:DE:BVerwG:2015:230415U2WD7.14.0","Ein wehrstrafrechtlich relevanter Ungehorsam durch einen Offizier, durch den Leib und Leben von Kameraden konkret gefährdet werden, stellt eine schwere Verletzung der Gehorsamspflicht dar, für die Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung ist.","2015-04-23","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE201500275.zip",false]