[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wstrg-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":31,"citing_decisions":44,"is_thin":64},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wstrg","Wehrstrafgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1957-03-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwstrg\u002Fxml.zip",1296224,"§ 2","2","Begriffsbestimmungen","Allgemeine Bestimmungen","Im Sinne dieses Gesetzes ist 1.eine militärische Straftat eine Handlung, die der Zweite Teil dieses Gesetzes mit Strafe bedroht;\n2.ein Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (§ 1 Abs. 3 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt;\n3.eine schwerwiegende Folge eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die Schlagkraft der Truppe, Leib oder Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert, die dem Täter nicht gehören.","WSTRG - Allgemeine Bestimmungen - § 2 Begriffsbestimmungen\n\nIm Sinne dieses Gesetzes ist 1.eine militärische Straftat eine Handlung, die der Zweite Teil dieses Gesetzes mit Strafe bedroht;\n2.ein Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (§ 1 Abs. 3 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt;\n3.eine schwerwiegende Folge eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die Schlagkraft der Truppe, Leib oder Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert, die dem Täter nicht gehören.",{"teil":21},"Erster Teil",[23,27],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 1a","Auslandstaten","1a",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 1","Geltungsbereich","1",[32,36,40],{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 3","Anwendung des allgemeinen Strafrechts","3",{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 4","Militärische Straftaten gegen verbündete Streitkräfte","4",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 5","Handeln auf Befehl","5",[45,52,58],{"title":46,"ecli":47,"leitsatz":48,"date":49,"source_url":50,"source_type":51},"BVerwG, Urt. v. 21.09.2023 – 2 WD 5\u002F23","ECLI:DE:BVerwG:2023:210923U2WD5.23.0","Eine Gehorsamsverweigerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 WStG hinsichtlich des Befehls zur Wahrnehmung eines Termins für die im Basisimpfschema der Bundeswehr vorgesehene COVID-19-Schutzimpfung ist im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen mit einer Dienstgradherabsetzung zu ahnden.","2023-09-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202300773.zip","rechtsprechung",{"title":53,"ecli":54,"leitsatz":55,"date":56,"source_url":57,"source_type":51},"BVerwG, Urt. v. 10.03.2022 – 2 WD 7\u002F21","ECLI:DE:BVerwG:2022:100322U2WD7.21.0","1. Ein Soldat, der einen rechtswidrigen, aber verbindlichen Befehl befolgt, handelt hinsichtlich der mit der Befehlsausführung verbundenen Dienstpflichtverletzungen ohne Schuld.\n2. Auf Befehlsnotstand kann sich auch ein Soldat berufen, der einen rechtswidrigen und unverbindlichen gefährlichen Befehl befolgt, ohne dabei eine Straftat zu begehen.\n3. § 35 Abs. 2 StGB gilt entsprechend für einen Irrtum über das Vorliegen der Voraussetzungen eines Befehls.","2022-03-10","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202200378.zip",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":61,"date":62,"source_url":63,"source_type":51},"BVerwG, Urt. v. 15.07.2021 – 2 WD 6\u002F21","ECLI:DE:BVerwG:2021:150721U2WD6.21.0","Das Gericht muss im Rahmen des ihm nach § 21 StGB analog zustehenden Ermessens bei einer eigenmächtigen Abwesenheit von der Truppe eine Disziplinarmaßnahme dann nicht mildern, wenn während eines langen Abwesenheitszeitraums die Schuldfähigkeit des Soldaten nur an wenigen Tagen erheblich vermindert war.","2021-07-15","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202100794.zip",false]