[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wstrg-33":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wstrg","Wehrstrafgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1957-03-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwstrg\u002Fxml.zip",1296256,"§ 33","33","Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat","Straftaten gegen die Pflichten der Vorgesetzten","Wer durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu einer von diesem begangenen rechtswidrigen Tat bestimmt hat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, wird nach den Vorschriften bestraft, die für die Begehung der Tat gelten. Die Strafe kann bis auf das Doppelte der sonst zulässigen Höchststrafe, jedoch nicht über das gesetzliche Höchstmaß der angedrohten Strafe hinaus erhöht werden.","WSTRG - Militärische Straftaten - Straftaten gegen die Pflichten der Vorgesetzten - § 33 Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat\n\nWer durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu einer von diesem begangenen rechtswidrigen Tat bestimmt hat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, wird nach den Vorschriften bestraft, die für die Begehung der Tat gelten. Die Strafe kann bis auf das Doppelte der sonst zulässigen Höchststrafe, jedoch nicht über das gesetzliche Höchstmaß der angedrohten Strafe hinaus erhöht werden.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Dritter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 32","Mißbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken","32",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 31","Entwürdigende Behandlung","31",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 30","Mißhandlung","30",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 34","Erfolgloses Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat","34",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 35","Unterdrücken von Beschwerden","35",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 36","Taten von Soldaten mit höherem Dienstgrad","36",[],false]