[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wstrg-35":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wstrg","Wehrstrafgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1957-03-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwstrg\u002Fxml.zip",1296258,"§ 35","35","Unterdrücken von Beschwerden","Straftaten gegen die Pflichten der Vorgesetzten","(1) Wer einen Untergebenen durch Befehle, Drohungen, Versprechungen, Geschenke oder sonst auf pflichtwidrige Weise davon abhält, Eingaben, Meldungen oder Beschwerden bei der Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder, bei dem Wehrbeauftragten des Bundestages, bei einer Dienststelle oder bei einem Vorgesetzten anzubringen, Anzeige zu erstatten oder von einem Rechtsbehelf Gebrauch zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.\n(2) Ebenso wird bestraft, wer eine solche Erklärung, zu deren Prüfung oder Weitergabe er dienstlich verpflichtet ist, unterdrückt.\n(3) Der Versuch ist strafbar.","WSTRG - Militärische Straftaten - Straftaten gegen die Pflichten der Vorgesetzten - § 35 Unterdrücken von Beschwerden\n\n(1) Wer einen Untergebenen durch Befehle, Drohungen, Versprechungen, Geschenke oder sonst auf pflichtwidrige Weise davon abhält, Eingaben, Meldungen oder Beschwerden bei der Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder, bei dem Wehrbeauftragten des Bundestages, bei einer Dienststelle oder bei einem Vorgesetzten anzubringen, Anzeige zu erstatten oder von einem Rechtsbehelf Gebrauch zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.\n(2) Ebenso wird bestraft, wer eine solche Erklärung, zu deren Prüfung oder Weitergabe er dienstlich verpflichtet ist, unterdrückt.\n(3) Der Versuch ist strafbar.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Dritter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 34","Erfolgloses Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat","34",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 33","Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat","33",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 32","Mißbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken","32",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 36","Taten von Soldaten mit höherem Dienstgrad","36",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 37","Beeinflussung der Rechtspflege","37",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 38","Anmaßen von Befehlsbefugnissen","38",[],false]