[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wusolvv-45":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wusolvv","Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-12-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwusolvv\u002Fxml.zip",1296345,"§ 45","45","Anrechnung der risikogewichteten KSA-Positionswerte für Verbriefungspositionen","Anrechnung von Verbriefungspositionen, Begriffsbestimmungen","Ein Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung, das Originator, Investor oder Sponsor einer Verbriefungstransaktion ist, hat für die Gesamtheit seiner Verbriefungspositionen risikogewichtete Positionswerte zu ermitteln. Ein Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung, das Originator einer Verbriefungstransaktion ist, braucht für die zu dieser Verbriefungstransaktion gehörenden Verbriefungspositionen keinen risikogewichteten Positionswert zu berücksichtigen, wenn es aus dieser Verbriefungstransaktion keine Anrechnungserleichterung in Anspruch nimmt.","WUSOLVV - Adressrisiken - Verbriefungen - Anrechnung von Verbriefungspositionen, Begriffsbestimmungen - § 45 Anrechnung der risikogewichteten KSA-Positionswerte für Verbriefungspositionen\n\nEin Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung, das Originator, Investor oder Sponsor einer Verbriefungstransaktion ist, hat für die Gesamtheit seiner Verbriefungspositionen risikogewichtete Positionswerte zu ermitteln. Ein Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung, das Originator einer Verbriefungstransaktion ist, braucht für die zu dieser Verbriefungstransaktion gehörenden Verbriefungspositionen keinen risikogewichteten Positionswert zu berücksichtigen, wenn es aus dieser Verbriefungstransaktion keine Anrechnungserleichterung in Anspruch nimmt.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 2","Abschnitt 4","Unterabschnitt 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 44","KSA-Konversionsfaktor","44",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 43","Laufzeitbewerteter Wiedereindeckungsaufwand","43",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 42","Für den Wiedereindeckungsaufwand maßgebliche Laufzeit","42",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 46","Verbriefungstransaktion","46",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 47","Verbriefungspositionen, Verbriefungstranchen","47",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 48","Verbrieftes Portfolio","48",[],false]