[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wusolvv-55":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wusolvv","Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-12-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwusolvv\u002Fxml.zip",1296356,"§ 55","55","Risikogewichteter KSA-Positionswert einer Verbriefungsposition","Anrechnung von Verbriefungstransaktionen","(1) Der risikogewichtete KSA-Positionswert einer Verbriefungsposition ist als das Produkt aus ihrem KSA-Positionswert und ihrem KSA-Verbriefungsrisikogewicht zu ermitteln.\n(2) Wenn ein Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung mehrere Verbriefungspositionen an derselben KSA-Verbriefungstransaktion hält, für die vertraglich sichergestellt ist, dass nicht mehr als eine dieser Verbriefungspositionen dieselben Verluste aus dem durch diese KSA-Verbriefungstransaktion verbrieften Portfolio erleiden kann, sind die Verbriefungspositionen, soweit sie sich überschneiden, bei der Ermittlung des risikogewichteten KSA-Positionswertes nur mit derjenigen Verbriefungsposition zu berücksichtigen, die den höchsten risikogewichteten KSA-Positionswert aufweist.","WUSOLVV - Adressrisiken - Verbriefungen - Anrechnung von Verbriefungstransaktionen - § 55 Risikogewichteter KSA-Positionswert einer Verbriefungsposition\n\n(1) Der risikogewichtete KSA-Positionswert einer Verbriefungsposition ist als das Produkt aus ihrem KSA-Positionswert und ihrem KSA-Verbriefungsrisikogewicht zu ermitteln.\n(2) Wenn ein Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung mehrere Verbriefungspositionen an derselben KSA-Verbriefungstransaktion hält, für die vertraglich sichergestellt ist, dass nicht mehr als eine dieser Verbriefungspositionen dieselben Verluste aus dem durch diese KSA-Verbriefungstransaktion verbrieften Portfolio erleiden kann, sind die Verbriefungspositionen, soweit sie sich überschneiden, bei der Ermittlung des risikogewichteten KSA-Positionswertes nur mit derjenigen Verbriefungsposition zu berücksichtigen, die den höchsten risikogewichteten KSA-Positionswert aufweist.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 2","Abschnitt 4","Unterabschnitt 3",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 54","KSA-Positionswert einer Verbriefungsposition","54",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 53","KSA-Bemessungsgrundlage einer Verbriefungsposition","53",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 52","Verbot der impliziten Unterstützung von Verbriefungstransaktionen","52",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 56","KSA-Verbriefungsrisikogewicht für Verbriefungspositionen","56",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 57","Maximaler risikogewichteter KSA-Positionswert einer KSA-Verbriefungstransaktion","57",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 58","Abzugsbetrag von Verbriefungspositionen","58",[],false]