[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wvg-16":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wvg","Gesetz über Wasser- und Bodenverbände","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1991-02-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwvg\u002Fxml.zip",1296395,"§ 16","16","Errichtung von Amts wegen","Errichtungsverfahren","(1) Soll ein Verband von Amts wegen errichtet werden, hat die Aufsichtsbehörde mindestens die in § 11 Abs. 2 genannten Unterlagen zu erstellen oder zu beschaffen. Die §§ 9, 12 und 13 Abs. 1 Satz 1 gelten auch für die Errichtung von Amts wegen; § 7 Abs. 3 und § 13 Abs. 3 sind entsprechend anzuwenden.\n(2) Den Beteiligten ist in einem oder mehreren Anhörungsterminen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. § 14 Abs. 1 und 4 bis 6 und § 15 Abs. 4 gelten entsprechend.","WVG - Errichtung des Verbands - Errichtungsverfahren - § 16 Errichtung von Amts wegen\n\n(1) Soll ein Verband von Amts wegen errichtet werden, hat die Aufsichtsbehörde mindestens die in § 11 Abs. 2 genannten Unterlagen zu erstellen oder zu beschaffen. Die §§ 9, 12 und 13 Abs. 1 Satz 1 gelten auch für die Errichtung von Amts wegen; § 7 Abs. 3 und § 13 Abs. 3 sind entsprechend anzuwenden.\n(2) Den Beteiligten ist in einem oder mehreren Anhörungsterminen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. § 14 Abs. 1 und 4 bis 6 und § 15 Abs. 4 gelten entsprechend.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Zweiter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 15","Beschlußfassung","15",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 14","Bekanntmachung des Vorhabens, Verhandlungstermin","14",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 13","Feststellung der Beteiligten, Stimmenzahl","13",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 17","Überleitung eines Errichtungsverfahrens","17",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 18","Entscheidung über Anträge und Einwendungen eines Beteiligten","18",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 19","Änderung der Errichtungsunterlagen","19",[],false]