[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zappro-79":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zappro","Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-07-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzappro\u002Fxml.zip",1297278,"§ 79","79","Note für den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung","Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung","(1) Ist der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung bestanden, ermittelt die nach § 18 zuständige Stelle die Note für den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.\n(2) Die Note für den mündlich-praktischen Teil und die Note für den schriftlichen Teil werden addiert und die Summe wird durch zwei geteilt. Die Note wird bis auf die erste Stelle hinter dem Komma ohne Rundung errechnet.\n(3) Die Note lautet1.\t„sehr gut“\tbei einem Zahlenwert bis 1,5,\n2.\t„gut“\tbei einem Zahlenwert von über 1,5 bis 2,5,\n3.\t„befriedigend“\tbei einem Zahlenwert von über 2,5 bis 3,5 und\n4.\t„ausreichend“\tbei einem Zahlenwert von über 3,5 bis 4,0.","ZAPPRO - Zahnärztliche Prüfung - Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung - § 79 Note für den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung\n\n(1) Ist der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung bestanden, ermittelt die nach § 18 zuständige Stelle die Note für den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.\n(2) Die Note für den mündlich-praktischen Teil und die Note für den schriftlichen Teil werden addiert und die Summe wird durch zwei geteilt. Die Note wird bis auf die erste Stelle hinter dem Komma ohne Rundung errechnet.\n(3) Die Note lautet1.\t„sehr gut“\tbei einem Zahlenwert bis 1,5,\n2.\t„gut“\tbei einem Zahlenwert von über 1,5 bis 2,5,\n3.\t„befriedigend“\tbei einem Zahlenwert von über 2,5 bis 3,5 und\n4.\t„ausreichend“\tbei einem Zahlenwert von über 3,5 bis 4,0.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 78","Wiederholung","78",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 77","Bestehen des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung","77",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 76","Mitteilung des Ergebnisses des schriftlichen Teils","76",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 80","Mitteilung bei endgültigem Nichtbestehen der Prüfung","80",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 81","Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung","81",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 82","Modellstudiengang","82",[],false]