[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zensg_2021-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zensg_2021","Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-11-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzensg_2021\u002Fxml.zip",1297466,"§ 8","8","Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit","Bevölkerungszählung","Die Bundesagentur für Arbeit übermittelt dem Statistischen Bundesamt für Zwecke der Hochrechnung zu dem Stichtag, der dem Zensusstichtag am nächsten liegt, elektronisch bis spätestens sieben Monate nach dem Stichtag die folgenden statistischen Auswertungen aus ihrem Datenbestand: 1.Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen,\n2.Anzahl der geringfügig entlohnt Beschäftigten,\n3.Anzahl der als arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten oder nicht zu aktivierenden Personen sowie\n4.Anzahl der Personen, die als Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung geführt werden.\nDie Daten sind getrennt für jede Wohnsitz-Gemeinde und untergliedert nach Geschlecht und Altersklassen zu übermitteln. Die Daten sind auch zu übermitteln, sofern Einzelangaben, welche Betroffenen zugeordnet werden können, enthalten sind.","ZENSG_2021 - Erhebungen - Bevölkerungszählung - § 8 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit\n\nDie Bundesagentur für Arbeit übermittelt dem Statistischen Bundesamt für Zwecke der Hochrechnung zu dem Stichtag, der dem Zensusstichtag am nächsten liegt, elektronisch bis spätestens sieben Monate nach dem Stichtag die folgenden statistischen Auswertungen aus ihrem Datenbestand: 1.Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen,\n2.Anzahl der geringfügig entlohnt Beschäftigten,\n3.Anzahl der als arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten oder nicht zu aktivierenden Personen sowie\n4.Anzahl der Personen, die als Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung geführt werden.\nDie Daten sind getrennt für jede Wohnsitz-Gemeinde und untergliedert nach Geschlecht und Altersklassen zu übermitteln. Die Daten sind auch zu übermitteln, sofern Einzelangaben, welche Betroffenen zugeordnet werden können, enthalten sind.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 7","Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden","7",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 6","Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale","6",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 5","Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden","5",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 9","Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung","9",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 10","Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung","10",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 11","Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis","11",[],false]