[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zensg_2021-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zensg_2021","Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-11-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzensg_2021\u002Fxml.zip",1297467,"§ 9","9","Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung","Gebäude- und Wohnungszählung","(1) Die statistischen Ämter der Länder führen zum Zensusstichtag eine Gebäude- und Wohnungszählung durch.\n(2) Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung sind Gebäude mit Wohnraum, bewohnte Unterkünfte und Wohnungen.\n(3) Ausgenommen von der Gebäude- und Wohnungszählung sind Kasernen und vergleichbare Unterkünfte ausländischer Streitkräfte sowie Dienstwohnungen, die ausschließlich dem Wohnen Bediensteter internationaler Organisationen oder diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen anderer Staaten vorbehalten sind.","ZENSG_2021 - Erhebungen - Gebäude- und Wohnungszählung - § 9 Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung\n\n(1) Die statistischen Ämter der Länder führen zum Zensusstichtag eine Gebäude- und Wohnungszählung durch.\n(2) Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung sind Gebäude mit Wohnraum, bewohnte Unterkünfte und Wohnungen.\n(3) Ausgenommen von der Gebäude- und Wohnungszählung sind Kasernen und vergleichbare Unterkünfte ausländischer Streitkräfte sowie Dienstwohnungen, die ausschließlich dem Wohnen Bediensteter internationaler Organisationen oder diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen anderer Staaten vorbehalten sind.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 8","Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit","8",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 7","Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden","7",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 6","Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale","6",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 10","Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung","10",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 11","Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis","11",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 12","Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis","12",[],false]