[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zensvorbg_2021-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zensvorbg_2021","Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-03-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzensvorbg_2021\u002Fxml.zip",1297545,"§ 14","14","Datenübermittlungen","Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten","(1) Die in diesem Gesetz geregelten Datenübermittlungen haben jeweils aus den vorhandenen Unterlagen zu erfolgen.\n(2) Die nach diesem Gesetz beteiligten Stellen haben durch technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten, dass die Angaben bei der elektronischen Übermittlung, während ihres Transports und während ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.","ZENSVORBG_2021 - Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten - § 14 Datenübermittlungen\n\n(1) Die in diesem Gesetz geregelten Datenübermittlungen haben jeweils aus den vorhandenen Unterlagen zu erfolgen.\n(2) Die nach diesem Gesetz beteiligten Stellen haben durch technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten, dass die Angaben bei der elektronischen Übermittlung, während ihres Transports und während ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 13","Nutzung weiterer Quellen","13",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 12","Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung","12",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 11","Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen","11",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 15","Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister","15",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 16","Löschung","16",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 16a","Verordnungsermächtigung","16a",[],false]