[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zertverwv-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zertverwv","Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-12-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzertverwv\u002Fxml.zip",1297572,"§ 7","7","Befreiung von der Prüfungspflicht",null,"Einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt ist, wer 1.die Befähigung zum Richteramt,\n2.eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,\n3.einen anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt\u002FGeprüfte Immobilienfachwirtin oder\n4.einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt\nbesitzt. Die in Satz 1 genannten Personen dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen.","ZERTVERWV - § 7 Befreiung von der Prüfungspflicht\n\nEinem zertifizierten Verwalter gleichgestellt ist, wer 1.die Befähigung zum Richteramt,\n2.eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,\n3.einen anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt\u002FGeprüfte Immobilienfachwirtin oder\n4.einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt\nbesitzt. Die in Satz 1 genannten Personen dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Wiederholung der Prüfung und Prüfungsbescheinigung, weitere Einzelheiten des Prüfungsverfahrens","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Bewertung der Prüfung","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Nichtöffentlichkeit der Prüfung","4",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierte Verwalter","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 9","Inkrafttreten","9",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Anlage 1","(zu § 1 Satz 1)","anlage-1",[],false]