[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zfdg_2021-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zfdg_2021","Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-03-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzfdg_2021\u002Fxml.zip",9762068,"§ 6","6","Behördlicher Eigenschutz","Aufgaben","(1) Den Behörden des Zollfahndungsdienstes obliegt die Sicherung ihrer Liegenschaften, sonstigen Einrichtungen und eigenen Veranstaltungen gegen Gefahren, welche die Erfüllung ihrer Aufgaben beeinträchtigen. Die Sicherung beschränkt sich auf die in Satz 1 bezeichneten Liegenschaften und Einrichtungen sowie auf die Grundstücke, auf denen diese Liegenschaften und Einrichtungen untergebracht sind oder Veranstaltungen stattfinden.\n(2) Den Behörden des Zollfahndungsdienstes obliegt die Sicherung ihres Dienstbetriebs gegen Gefahren, die von Personen ausgehen können, die für sie tätig werden sollen.","ZFDG_2021 - Aufgaben - § 6 Behördlicher Eigenschutz\n\n(1) Den Behörden des Zollfahndungsdienstes obliegt die Sicherung ihrer Liegenschaften, sonstigen Einrichtungen und eigenen Veranstaltungen gegen Gefahren, welche die Erfüllung ihrer Aufgaben beeinträchtigen. Die Sicherung beschränkt sich auf die in Satz 1 bezeichneten Liegenschaften und Einrichtungen sowie auf die Grundstücke, auf denen diese Liegenschaften und Einrichtungen untergebracht sind oder Veranstaltungen stattfinden.\n(2) Den Behörden des Zollfahndungsdienstes obliegt die Sicherung ihres Dienstbetriebs gegen Gefahren, die von Personen ausgehen können, die für sie tätig werden sollen.",{"kapitel":21},"Kapitel 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 5","Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Zollfahndungsämter","5",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 4","Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch das Zollkriminalamt","4",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 3","Aufgaben des Zollkriminalamtes als Zentralstelle","3",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 7","Sicherung und Schutz von eingesetzten Bediensteten, Dritten und Vermögenswerten; Zeugenschutz","7",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 8","Allgemeine Datenverarbeitung","8",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 9","Befragung und Auskunftspflicht","9",[],false]