[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zfdg_2021-88":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zfdg_2021","Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-03-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzfdg_2021\u002Fxml.zip",9762162,"§ 88","88","Datenschutzrechtliche Verantwortung im Zollfahndungsinformationssystem","Datenschutzrechtliche Verantwortung","(1) Das Zollkriminalamt hat die Einhaltung der Regelungen zur Führung des Zollfahndungsinformationssystems zu überwachen.\n(2) Im Rahmen des Zollfahndungsinformationssystems obliegt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Daten, die bei der Zentralstelle gespeichert sind, den Stellen, die die Daten unmittelbar erfassen. Die datenschutzrechtliche Verantwortung umfasst: 1.die Rechtmäßigkeit der Erhebung sowie\n2.die Zulässigkeit der Erfassung sowie die Richtigkeit und Aktualität der Daten.\nDie verantwortliche Stelle muss feststellbar sein. Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Abrufs im automatisierten Verfahren trägt der Empfänger.","ZFDG_2021 - Datenschutzrechtliche Verantwortung - § 88 Datenschutzrechtliche Verantwortung im Zollfahndungsinformationssystem\n\n(1) Das Zollkriminalamt hat die Einhaltung der Regelungen zur Führung des Zollfahndungsinformationssystems zu überwachen.\n(2) Im Rahmen des Zollfahndungsinformationssystems obliegt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Daten, die bei der Zentralstelle gespeichert sind, den Stellen, die die Daten unmittelbar erfassen. Die datenschutzrechtliche Verantwortung umfasst: 1.die Rechtmäßigkeit der Erhebung sowie\n2.die Zulässigkeit der Erfassung sowie die Richtigkeit und Aktualität der Daten.\nDie verantwortliche Stelle muss feststellbar sein. Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Abrufs im automatisierten Verfahren trägt der Empfänger.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 87","Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit","87",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 86","Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten","86",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 85","Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten","85",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 89","Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der den deutschen Auslandsvertretungen zugeordneten Zollverbindungsbeamtinnen und Zollverbindungsbeamten","89",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 90","Errichtungsanordnung für automatisierte Dateisysteme","90",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 91","Protokollierung","91",[],false]