[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zkg-39":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zkg","Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-04-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzkg\u002Fxml.zip",9712919,"§ 39","39","Vereinbarung weiterer Dienstleistungen","Basiskontovertrag","Unbeschadet des § 32 dürfen das kontoführende Institut und der Kontoinhaber zusätzlich Dienstleistungen vereinbaren, die sich auf das Basiskonto beziehen und nicht von § 38 erfasst sind. Dies schließt auch die Vereinbarung einer eingeräumten Überziehungsmöglichkeit gemäß § 504 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder eines Entgelts für eine geduldete Überziehung gemäß § 505 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein.","ZKG - Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - Basiskontovertrag - § 39 Vereinbarung weiterer Dienstleistungen\n\nUnbeschadet des § 32 dürfen das kontoführende Institut und der Kontoinhaber zusätzlich Dienstleistungen vereinbaren, die sich auf das Basiskonto beziehen und nicht von § 38 erfasst sind. Dies schließt auch die Vereinbarung einer eingeräumten Überziehungsmöglichkeit gemäß § 504 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder eines Entgelts für eine geduldete Überziehung gemäß § 505 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 5","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 38","Pflicht des kontoführenden Instituts zur Führung eines Basiskontos und zur Erbringung von Diensten in Bezug auf dieses Konto","38",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 37","Ablehnung bei früherer Kündigung wegen Zahlungsverzugs","37",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 36","Ablehnung wegen strafbaren Verhaltens oder wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot","36",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 40","Benachteiligungsverbot bei der Führung eines Basiskontos","40",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 41","Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen","41",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 42","Kündigung durch das kontoführende Institut","42",[],false]