[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zkg-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zkg","Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-04-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzkg\u002Fxml.zip",9712884,"§ 4","4","Abweichende Vereinbarungen","Allgemeine Vorschriften","(1) Soweit die Vorschriften dieses Gesetzes das Verhältnis zwischen Zahlungsdienstleistern und Verbrauchern regeln, darf von ihnen nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden, es sei denn, es ist etwas anderes bestimmt.\n(2) Die Vorschriften dieses Gesetzes gehen anderweitigen Gestaltungen vor, es sei denn, es ist etwas anderes bestimmt.","ZKG - Allgemeine Vorschriften - § 4 Abweichende Vereinbarungen\n\n(1) Soweit die Vorschriften dieses Gesetzes das Verhältnis zwischen Zahlungsdienstleistern und Verbrauchern regeln, darf von ihnen nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden, es sei denn, es ist etwas anderes bestimmt.\n(2) Die Vorschriften dieses Gesetzes gehen anderweitigen Gestaltungen vor, es sei denn, es ist etwas anderes bestimmt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 3","Allgemeines Benachteiligungsverbot","3",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 2","Begriffsbestimmungen","2",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1","Anwendungsbereich","1",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Vorvertragliche Entgeltinformation","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Inhalt der Entgeltinformation zu den maßgeblichen Zahlungskontendiensten","6",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 7","Inhalt der Entgeltinformation bei Paketen von Diensten oder von weiteren Produkten","7",[],false]