[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zpo-20":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zpo","Zivilprozessordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzpo\u002Fxml.zip",1298336,"§ 20","20","Besonderer Gerichtsstand des Aufenthaltsorts","Gerichtsstand","Wenn Personen an einem Ort unter Verhältnissen, die ihrer Natur nach auf einen Aufenthalt von längerer Dauer hinweisen, insbesondere als Hausgehilfen, Arbeiter, Gewerbegehilfen, Studierende, Schüler oder Lehrlinge sich aufhalten, so ist das Gericht des Aufenthaltsortes für alle Klagen zuständig, die gegen diese Personen wegen vermögensrechtlicher Ansprüche erhoben werden.","ZPO - Allgemeine Vorschriften - Gerichte - Gerichtsstand - § 20 Besonderer Gerichtsstand des Aufenthaltsorts\n\nWenn Personen an einem Ort unter Verhältnissen, die ihrer Natur nach auf einen Aufenthalt von längerer Dauer hinweisen, insbesondere als Hausgehilfen, Arbeiter, Gewerbegehilfen, Studierende, Schüler oder Lehrlinge sich aufhalten, so ist das Gericht des Aufenthaltsortes für alle Klagen zuständig, die gegen diese Personen wegen vermögensrechtlicher Ansprüche erhoben werden.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 1","Abschnitt 1","Titel 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 19b","Ausschließlicher Gerichtsstand bei restrukturierungsbezogenen Klagen; Verordnungsermächtigung","19b",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 19a","Allgemeiner Gerichtsstand des Insolvenzverwalters","19a",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 19","Mehrere Gerichtsbezirke am Behördensitz","19",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 21","Besonderer Gerichtsstand der Niederlassung","21",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 22","Besonderer Gerichtsstand der Mitgliedschaft","22",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 23","Besonderer Gerichtsstand des Vermögens und des Gegenstands","23",[],false]