[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zpo-21":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":91},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zpo","Zivilprozessordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzpo\u002Fxml.zip",1298337,"§ 21","21","Besonderer Gerichtsstand der Niederlassung","Gerichtsstand","(1) Hat jemand zum Betrieb einer Fabrik, einer Handlung oder eines anderen Gewerbes eine Niederlassung, von der aus unmittelbar Geschäfte geschlossen werden, so können gegen ihn alle Klagen, die auf den Geschäftsbetrieb der Niederlassung Bezug haben, bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, wo die Niederlassung sich befindet.\n(2) Der Gerichtsstand der Niederlassung ist auch für Klagen gegen Personen begründet, die ein mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehenes Gut als Eigentümer, Nutznießer oder Pächter bewirtschaften, soweit diese Klagen die auf die Bewirtschaftung des Gutes sich beziehenden Rechtsverhältnisse betreffen.","ZPO - Allgemeine Vorschriften - Gerichte - Gerichtsstand - § 21 Besonderer Gerichtsstand der Niederlassung\n\n(1) Hat jemand zum Betrieb einer Fabrik, einer Handlung oder eines anderen Gewerbes eine Niederlassung, von der aus unmittelbar Geschäfte geschlossen werden, so können gegen ihn alle Klagen, die auf den Geschäftsbetrieb der Niederlassung Bezug haben, bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, wo die Niederlassung sich befindet.\n(2) Der Gerichtsstand der Niederlassung ist auch für Klagen gegen Personen begründet, die ein mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehenes Gut als Eigentümer, Nutznießer oder Pächter bewirtschaften, soweit diese Klagen die auf die Bewirtschaftung des Gutes sich beziehenden Rechtsverhältnisse betreffen.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 1","Abschnitt 1","Titel 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 20","Besonderer Gerichtsstand des Aufenthaltsorts","20",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 19b","Ausschließlicher Gerichtsstand bei restrukturierungsbezogenen Klagen; Verordnungsermächtigung","19b",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 19a","Allgemeiner Gerichtsstand des Insolvenzverwalters","19a",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 22","Besonderer Gerichtsstand der Mitgliedschaft","22",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 23","Besonderer Gerichtsstand des Vermögens und des Gegenstands","23",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 24","Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand","24",[51,58,65,71,77,81,86],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 06.05.2025 – X ARZ 38\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:060525BXARZ38.25.0","1.    Der Widerruf eines mit einem Kaufvertrag im Sinne von § 358 BGB verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags führt nicht dazu, dass alle Ansprüche auf Rückabwicklung an demselben Ort zu erfüllen sind.\n2.    Die Vermittlung des Darlehensvertrags durch den Verkäufer begründet in solchen Fällen keine Niederlassung der Darlehensgeberin am Ort der Vermittlung.","2025-05-06","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE711222025.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":61,"date":62,"source_url":63,"source_type":64},"C-774\u002F22 – JX gegen FTI Touristik GmbH","ECLI:EU:C:2024:646","Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215\u002F2012 – Art. 18 – Gerichtliche Zuständigkeit für Verbrauchersachen – Bestimmung der internationalen und der örtlichen Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats – Auslandsbezug – Reise in einen Drittstaat","2024-07-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62022CJ0774","eurlex_caselaw",{"title":66,"ecli":67,"leitsatz":68,"date":69,"source_url":70,"source_type":57},"BFH, Beschl. v. 29.02.2024 – VI S 24\u002F23","ECLI:DE:BFH:2024:B.290224.VIS24.23.0","1. Eine vom Arbeitgeber nicht ausgezahlte Energiepreispauschale ist vom Arbeitnehmer nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für 2022 durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend zu machen.\n2. Kommt das Finanzamt der Festsetzung der Energiepreispauschale nicht nach, kann diese nach Durchführung eines Vorverfahrens vor dem Finanzgericht erstritten werden.","2024-02-29","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202410040.zip",{"title":72,"ecli":73,"leitsatz":73,"date":74,"source_url":75,"source_type":76},"Sächsisches OVG, Urt. v. 14.03.2019 – 5 A 1187\u002F17",null,"2019-03-14","https:\u002F\u002Fwww.justiz.sachsen.de\u002Fovgentschweb\u002Fdocument.phtml?id=5482","sachsen_rechtsprechung",{"title":78,"ecli":73,"leitsatz":73,"date":79,"source_url":80,"source_type":57},"BAG, Urt. v. 25.06.2013 – 3 AZR 138\u002F11","2013-06-25","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600041668.zip",{"title":82,"ecli":73,"leitsatz":83,"date":84,"source_url":85,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 18.01.2011 – X ZR 71\u002F10","1. Im Gerichtsstand der Niederlassung können nur Ansprüche aus Rechtsgeschäften geltend gemacht werden, die zumindest mit Rücksicht auf die Geschäftstätigkeit der Niederlassung abgeschlossen wurden oder als deren Folge erscheinen .\n2. Soll ein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union gegen das Luftverkehrsunternehmen geltend gemacht werden, mit dem der Fluggast den Beförderungsvertrag geschlossen hat, ist unabhängig vom Vertragsstatut Erfüllungsort im Sinne des § 29 ZPO sowohl der Ort des vertragsgemäßen Abflugs als auch der Ort der vertragsgemäßen Ankunft des Flugzeugs .","2011-01-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300212011.zip",{"title":87,"ecli":88,"leitsatz":73,"date":89,"source_url":90,"source_type":57},"BSG, Beschl. v. 09.03.2010 – B 12 SF 1\u002F10 S","ECLI:DE:BSG:2010:090310BB12SF110S0","2010-03-09","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE126381517.zip",false]