[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zpo-323":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":104},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zpo","Zivilprozessordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzpo\u002Fxml.zip",1298656,"§ 323","323","Abänderung von Urteilen","Urteil","(1) Enthält ein Urteil eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt.\n(2) Die Klage kann nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung durch Einspruch nicht möglich ist oder war.\n(3) Die Abänderung ist zulässig für die Zeit ab Rechtshängigkeit der Klage.\n(4) Liegt eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vor, ist die Entscheidung unter Wahrung ihrer Grundlagen anzupassen.","ZPO - Verfahren im ersten Rechtszug - Verfahren vor den Landgerichten - Urteil - § 323 Abänderung von Urteilen\n\n(1) Enthält ein Urteil eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt.\n(2) Die Klage kann nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung durch Einspruch nicht möglich ist oder war.\n(3) Die Abänderung ist zulässig für die Zeit ab Rechtshängigkeit der Klage.\n(4) Liegt eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vor, ist die Entscheidung unter Wahrung ihrer Grundlagen anzupassen.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 2","Abschnitt 1","Titel 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 322","Materielle Rechtskraft","322",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 321a","Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör","321a",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 321","Ergänzung des Urteils","321",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 323a","Abänderung von Vergleichen und Urkunden","323a",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 323b","Verschärfte Haftung","323b",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 324","Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung","324",[51,58,64,70,76,81,86,91,96,100],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BAG, Urt. v. 03.12.2025 – 4 AZR 101\u002F25","ECLI:DE:BAG:2025:031225.U.4AZR101.25.0",null,"2025-12-03","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600071717.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":61,"date":62,"source_url":63,"source_type":57},"BFH, Urt. v. 15.11.2023 – X R 3\u002F21","ECLI:DE:BFH:2023:U.151123.XR3.21.0","1. Für die Änderbarkeit von Versorgungsleistungen als Voraussetzung für die Annahme einer dauernden Last nach der für bis zum 31.12.2007 abgeschlossene Verträge geltenden Rechtslage genügt es nicht, wenn substantiell nur eine Änderbarkeit zugunsten des Übernehmers, nicht aber auch zugunsten des Übergebers vereinbart ist.\n2. Da für die Annahme abänderbarer Leistungen zugunsten des Übergebers der Mehrbedarf wegen (dauernder) Pflegebedürftigkeit wenigstens über einen der drei möglichen Durchführungswege der Pflege abgedeckt sein muss (Senatsurteil vom 16.06.2021 - X R 31\u002F20, BFHE 273, 526, BStBl II 2022, 165, Rz 23, 32), führt der vollständige vertragliche Ausschluss der Übernahme eines pflegebedingten Mehrbedarfs zur Einordnung der wiederkehrenden Leistungen als Leibrente.\n3. Auf die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit aufgrund eigener guter Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Übergebers und der gegebenenfalls beträchtlichen Höhe der vereinbarten Bar-Versorgungsleistungen im Zeitpunkt des Abschlusses des Vermögensübergabe- und Versorgungsvertrages ein Mehrbedarf an Unterhalt zu erwarten war, kommt es nicht an.","2023-11-15","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202410008.zip",{"title":65,"ecli":66,"leitsatz":67,"date":68,"source_url":69,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 20.09.2023 – XII ZB 177\u002F22","ECLI:DE:BGH:2023:200923BXIIZB177.22.0","1. Ein in einem Unterhaltsverfahren abgegebenes Anerkenntnis kann widerrufen werden, wenn ein nachträglich entstandener Abänderungsgrund i.S.d. § 323 Abs. 1 ZPO, § 238 FamFG gegeben ist. Ein Widerruf des Anerkenntnisses kommt aber nur dann in Betracht, wenn der Abänderungsgrund nach Abgabe des Anerkenntnisses eingetreten ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 31. Oktober 2001 - XII ZR 292\u002F99, FamRZ 2002, 88).\n2. Zur Bemessung von Kindesunterhalt bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Barunterhaltspflichtigen.\n3. Zur Berechnung des konkreten Wohnbedarfs beim Kindesunterhalt in einem Zweipersonenhaushalt.","2023-09-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE311202023.zip",{"title":71,"ecli":72,"leitsatz":73,"date":74,"source_url":75,"source_type":57},"BFH, Urt. v. 16.06.2021 – X R 29\u002F19","ECLI:DE:BFH:2021:U.160621.XR29.19.0","1. NV: Sind wiederkehrende Barleistungen in einem vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbart worden, stellen sie dauernde Lasten dar, wenn sie abänderbar sind.\n2. NV: Für die Annahme der Abänderbarkeit wegen eines pflegebedingten Mehrbedarfs des Vermögensübergebers genügt es, wenn sich der Erwerber entweder zur persönlichen Pflege (mindestens im Umfang der bis 2016 geltenden Pflegestufe 1 bzw. des ab 2017 geltenden Pflegegrades 2) oder in entsprechendem Umfang zur Übernahme der Kosten für die häusliche Pflege oder der Kosten für die externe Pflege verpflichtet hat (vgl. Senatsurteil vom 16.06.2021 - X R 31\u002F20, BFHE 273, 526, BStBl II 2022, 165).\n3. NV: Hat das FG eine (gebotene) Auslegung unterlassen, so kann der BFH diese selbst vornehmen, wenn das FG die hierfür erforderlichen tatsächlichen Feststellungen getroffen hat, und zwar selbst dann, wenn mehrere Auslegungsmöglichkeiten bestehen (vgl. Senatsurteil vom 17.03.2010 - X R 38\u002F06, BFHE 229, 163, BStBl II 2011, 622, Rz 19).","2021-06-16","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202250052.zip",{"title":77,"ecli":78,"leitsatz":79,"date":74,"source_url":80,"source_type":57},"BFH, Urt. v. 16.06.2021 – X R 31\u002F20","ECLI:DE:BFH:2021:U.160621.XR31.20.0","1. Sind wiederkehrende Barleistungen in einem vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbart worden, stellen sie dauernde Lasten dar, wenn sie abänderbar sind.\n2. Eine Abänderbarkeit der Leistungen kann trotz eines teilweisen Ausschlusses der Übernahme des pflegebedingten Mehrbedarfs gegeben sein. Es reicht aus, wenn sich der Vermögensübernehmer entweder zur persönlichen Pflege (mindestens im Umfang der bis 2016 geltenden Pflegestufe 1 bzw. des ab 2017 geltenden Pflegegrades 2) oder in entsprechendem Umfang zur Übernahme der Kosten für die häusliche Pflege oder der Kosten für die externe Pflege verpflichtet hat.","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202110235.zip",{"title":82,"ecli":83,"leitsatz":84,"date":74,"source_url":85,"source_type":57},"BFH, Urt. v. 16.06.2021 – X R 30\u002F20","ECLI:DE:BFH:2021:U.160621.XR30.20.0","Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zu Gunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen zuzuordnen sein.","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202110241.zip",{"title":87,"ecli":88,"leitsatz":54,"date":89,"source_url":90,"source_type":57},"BAG, Urt. v. 19.11.2019 – 3 AZR 414\u002F18","ECLI:DE:BAG:2019:191119.U.3AZR414.18.0","2019-11-19","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600058939.zip",{"title":92,"ecli":93,"leitsatz":54,"date":94,"source_url":95,"source_type":57},"BAG, Urt. v. 20.08.2019 – 3 AZR 375\u002F18","ECLI:DE:BAG:2019:200819.U.3AZR375.18.0","2019-08-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600058604.zip",{"title":97,"ecli":98,"leitsatz":54,"date":94,"source_url":99,"source_type":57},"BAG, Urt. v. 20.08.2019 – 3 AZR 157\u002F18","ECLI:DE:BAG:2019:200819.U.3AZR157.18.0","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600058615.zip",{"title":101,"ecli":102,"leitsatz":54,"date":94,"source_url":103,"source_type":57},"BAG, Urt. v. 20.08.2019 – 3 AZR 254\u002F18","ECLI:DE:BAG:2019:200819.U.3AZR254.18.0","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600058616.zip",false]