[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zpo-340":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":87},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zpo","Zivilprozessordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzpo\u002Fxml.zip",1298677,"§ 340","340","Einspruchsschrift","Versäumnisurteil","(1) Der Einspruch wird durch Einreichung der Einspruchsschrift bei dem Prozessgericht eingelegt.\n(2) Die Einspruchsschrift muss enthalten: 1.die Bezeichnung des Urteils, gegen das der Einspruch gerichtet wird;\n2.die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Einspruch eingelegt werde.\nSoll das Urteil nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.\n(3) In der Einspruchsschrift hat die Partei ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht, sowie Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, vorzubringen. Auf Antrag kann der Vorsitzende für die Begründung die Frist verlängern, wenn nach seiner freien Überzeugung der Rechtsstreit durch die Verlängerung nicht verzögert wird oder wenn die Partei erhebliche Gründe darlegt. § 296 Abs. 1, 3, 4 ist entsprechend anzuwenden. Auf die Folgen einer Fristversäumung ist bei der Zustellung des Versäumnisurteils hinzuweisen.","ZPO - Verfahren im ersten Rechtszug - Verfahren vor den Landgerichten - Versäumnisurteil - § 340 Einspruchsschrift\n\n(1) Der Einspruch wird durch Einreichung der Einspruchsschrift bei dem Prozessgericht eingelegt.\n(2) Die Einspruchsschrift muss enthalten: 1.die Bezeichnung des Urteils, gegen das der Einspruch gerichtet wird;\n2.die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Einspruch eingelegt werde.\nSoll das Urteil nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.\n(3) In der Einspruchsschrift hat die Partei ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht, sowie Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, vorzubringen. Auf Antrag kann der Vorsitzende für die Begründung die Frist verlängern, wenn nach seiner freien Überzeugung der Rechtsstreit durch die Verlängerung nicht verzögert wird oder wenn die Partei erhebliche Gründe darlegt. § 296 Abs. 1, 3, 4 ist entsprechend anzuwenden. Auf die Folgen einer Fristversäumung ist bei der Zustellung des Versäumnisurteils hinzuweisen.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 2","Abschnitt 1","Titel 3",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 339","Einspruchsfrist","339",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 338","Einspruch","338",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 337","Vertagung von Amts wegen","337",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 340a","Zustellung der Einspruchsschrift","340a",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 341","Einspruchsprüfung","341",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 341a","Einspruchstermin","341a",[51,58,64,69,73,77,82],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 11.02.2026 – XII ZB 328\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:110226BXIIZB328.25.0","Die in einer Familienstreitsache von einem Rechtsanwalt nach ergangenem Versäumnisbeschluss innerhalb der Einspruchsfrist eingelegte Beschwerde kann nicht in einen Einspruch umgedeutet werden.","2026-02-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE704502026.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":61,"date":62,"source_url":63,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 20.11.2024 – VIa ZR 760\u002F21","ECLI:DE:BGH:2024:201124UVIAZR760.21.0",null,"2024-11-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE709552024.zip",{"title":65,"ecli":66,"leitsatz":61,"date":67,"source_url":68,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 20.03.2019 – VII ZR 182\u002F18","ECLI:DE:BGH:2019:200319BVIIZB182.18.0","2019-03-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE622482019.zip",{"title":70,"ecli":61,"leitsatz":61,"date":71,"source_url":72,"source_type":57},"BAG, Urt. v. 11.11.2014 – 3 AZR 849\u002F11","2014-11-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600045534.zip",{"title":74,"ecli":61,"leitsatz":61,"date":75,"source_url":76,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 18.09.2014 – I ZR 34\u002F12","2014-09-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE140016919.zip",{"title":78,"ecli":61,"leitsatz":79,"date":80,"source_url":81,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 03.07.2012 – VI ZR 120\u002F11","1. In Arzthaftungssachen kann ein Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer \"Überbeschleunigung\" insbesondere dann vorliegen, wenn das als verspätet zurückgewiesene Verteidigungsvorbringen ein - in der Regel schriftliches - Sachverständigengutachten veranlasst hätte, dieses Sachverständigengutachten aber in der Zeit zwischen dem Ende der Einspruchsbegründungsfrist und der darauf folgenden mündlichen Verhandlung ohnehin nicht hätte eingeholt werden können.\n2. Verteidigungsmittel sind in der Regel nicht \"nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist\" (§ 296 Abs. 1 ZPO) vorgebracht, wenn das Gericht nach Ablauf der gemäß § 276 Abs. 1 Satz 2 ZPO gesetzten (und verlängerten) Klageerwiderungsfrist dem Beklagten ohne Fristsetzung nochmals Gelegenheit zur Klageerwiderung gibt.","2012-07-03","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE301282012.zip",{"title":83,"ecli":61,"leitsatz":84,"date":85,"source_url":86,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 05.10.2010 – VI ZR 257\u002F08","Allein die Verwendung der \"Ich-Form\" in einem Einspruchsschriftsatz eines Rechtsanwalts lässt grundsätzlich keine Zweifel daran aufkommen, dass der Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Prozessbevollmächtigter seiner Partei für diese den Einspruch einlegen will .","2010-10-05","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE318362010.zip",false]