[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zpo-348":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":95},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zpo","Zivilprozessordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzpo\u002Fxml.zip",1298687,"§ 348","348","Originärer Einzelrichter","Verfahren vor dem Einzelrichter","(1) Die Zivilkammer entscheidet durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter. Dies gilt nicht, wenn 1.das Mitglied Richter auf Probe ist und noch nicht über einen Zeitraum von einem Jahr geschäftsverteilungsplanmäßig Rechtsprechungsaufgaben in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrzunehmen hatte oder\n2.die Zuständigkeit der Kammer nach § 72a Absatz 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes oder nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts wegen der Zuordnung des Rechtsstreits zu den nachfolgenden Sachgebieten begründet ist:a)(weggefallen)\nb)Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften;\nc)Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen;\nd)Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer;\ne)(weggefallen)\nf)Streitigkeiten aus Handelssachen im Sinne des § 95 des Gerichtsverfassungsgesetzes;\ng)Streitigkeiten über Ansprüche aus Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften;\nh)Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen;\ni)Streitigkeiten aus den Bereichen des Urheber- und Verlagsrechts;\nj)Streitigkeiten aus den Bereichen der Kommunikations- und Informationstechnologie;\nk)Streitigkeiten, die dem Landgericht ohne Rücksicht auf den Streitwert zugewiesen sind.\n(2) Bei Zweifeln über das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 entscheidet die Kammer durch unanfechtbaren Beschluss.\n(3) Der Einzelrichter legt den Rechtsstreit der Zivilkammer zur Entscheidung über eine Übernahme vor, wenn 1.die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist,\n2.die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder\n3.die Parteien dies übereinstimmend beantragen.\nDie Kammer übernimmt den Rechtsstreit, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 vorliegen. Sie entscheidet hierüber durch Beschluss. Eine Zurückübertragung auf den Einzelrichter ist ausgeschlossen.\n(4) Auf eine erfolgte oder unterlassene Vorlage oder Übernahme kann ein Rechtsmittel nicht gestützt werden.","ZPO - Verfahren im ersten Rechtszug - Verfahren vor den Landgerichten - Verfahren vor dem Einzelrichter - § 348 Originärer Einzelrichter\n\n(1) Die Zivilkammer entscheidet durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter. Dies gilt nicht, wenn 1.das Mitglied Richter auf Probe ist und noch nicht über einen Zeitraum von einem Jahr geschäftsverteilungsplanmäßig Rechtsprechungsaufgaben in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrzunehmen hatte oder\n2.die Zuständigkeit der Kammer nach § 72a Absatz 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes oder nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts wegen der Zuordnung des Rechtsstreits zu den nachfolgenden Sachgebieten begründet ist:a)(weggefallen)\nb)Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften;\nc)Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen;\nd)Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer;\ne)(weggefallen)\nf)Streitigkeiten aus Handelssachen im Sinne des § 95 des Gerichtsverfassungsgesetzes;\ng)Streitigkeiten über Ansprüche aus Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften;\nh)Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen;\ni)Streitigkeiten aus den Bereichen des Urheber- und Verlagsrechts;\nj)Streitigkeiten aus den Bereichen der Kommunikations- und Informationstechnologie;\nk)Streitigkeiten, die dem Landgericht ohne Rücksicht auf den Streitwert zugewiesen sind.\n(2) Bei Zweifeln über das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 entscheidet die Kammer durch unanfechtbaren Beschluss.\n(3) Der Einzelrichter legt den Rechtsstreit der Zivilkammer zur Entscheidung über eine Übernahme vor, wenn 1.die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist,\n2.die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder\n3.die Parteien dies übereinstimmend beantragen.\nDie Kammer übernimmt den Rechtsstreit, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 vorliegen. Sie entscheidet hierüber durch Beschluss. 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März 2008 - II ZR 313\u002F06, NJW 2008, 1672).","2024-02-01","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE310422024.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":61,"date":62,"source_url":63,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 05.07.2023 – VII ZB 30\u002F22","ECLI:DE:BGH:2023:050723BVIIZB30.22.0",null,"2023-07-05","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE628072023.zip",{"title":65,"ecli":66,"leitsatz":61,"date":67,"source_url":68,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 12.04.2023 – VII ZB 33\u002F22","ECLI:DE:BGH:2023:120423BVIIZB33.22.0","2023-04-12","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE651822023.zip",{"title":70,"ecli":71,"leitsatz":72,"date":73,"source_url":74,"source_type":75},"C-100\u002F21 – QB gegen Mercedes-Benz Group AG","ECLI:EU:C:2023:229","Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Genehmigung von Kraftfahrzeugen – Richtlinie 2007\u002F46\u002FEG – Art. 18 Abs. 1 – Art. 26 Abs. 1 – Art. 46 – Verordnung (EG) Nr. 715\u002F2007 – Art. 5 Abs. 2 – Kraftfahrzeuge – Dieselmotor – Schadstoffemissionen – Abgasrückführventil (AGR-Ventil) – Durch ein ‚Thermofenster‘ begrenzte Reduzierung der Stickstoffoxid (NOx)-Emissionen – Abschalteinrichtung – Schutz der Interessen eines individuellen Käufers eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüsteten Fahrzeugs – Schadensersatzanspruch aufgrund deliktischer Haftung des Herstellers dieses Fahrzeugs – Art und Weise der Berechnung des Schadensersatzes – Effektivitätsgrundsatz – Art. 267 AEUV – Zulässigkeit – Befassung des Gerichtshofs durch einen Einzelrichter","2023-03-21","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62021CJ0100","eurlex_caselaw",{"title":77,"ecli":78,"leitsatz":61,"date":79,"source_url":80,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 21.04.2021 – VII ZB 40\u002F20","ECLI:DE:BGH:2021:210421BVIIZB40.20.0","2021-04-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE643032021.zip",{"title":82,"ecli":61,"leitsatz":83,"date":84,"source_url":85,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 14.05.2013 – VI ZR 325\u002F11","1. Nach § 538 Abs. 1 ZPO hat das Berufungsgericht grundsätzlich die notwendigen Beweise zu erheben und in der Sache selbst zu entscheiden. Ob das Verfahren im ersten Rechtszuge an einem wesentlichen Mangel leidet, der nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO ausnahmsweise eine Zurückverweisung an das Gericht des ersten Rechtszugs ermöglicht, ist allein aufgrund des materiell-rechtlichen Standpunkts des Erstgerichts zu beurteilen.\n2. Sieht der Geschäftsverteilungsplan keine Spezialzuständigkeit einer Zivilkammer nach § 348 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e ZPO vor, ist bei einer Entscheidung durch den Einzelrichter nicht schon wegen des Umstands, dass Arzthaftungssachen grundsätzlich vom voll besetzten Spruchkörper zu verhandeln sind, ein Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter gegeben.","2013-05-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE303252013.zip",{"title":87,"ecli":61,"leitsatz":88,"date":89,"source_url":90,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 15.06.2011 – II ZB 20\u002F10","Verurteilt das erstinstanzliche Gericht den Beklagten zur Gewährung von Einsicht in Unterlagen, setzt den Streitwert auf mehr als 600 € fest und trifft weder im Tenor noch in den Entscheidungsgründen eine ausdrückliche Aussage über die Zulassung der Berufung, kann in dem Schweigen eine konkludente Entscheidung nach § 511 Abs. 4 ZPO liegen (Anschluss BGH, Urteil vom 10. Februar 2011, III ZR 338\u002F09, NJW 2011, 926). Dies gilt jedenfalls dann, wenn der originäre Einzelrichter im Sinne von § 348 ZPO entschieden hat .","2011-06-15","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE305692011.zip",{"title":92,"ecli":61,"leitsatz":61,"date":93,"source_url":94,"source_type":57},"BVerfG, Beschl. v. 15.11.2010 – 1 BvL 12\u002F10","2010-11-15","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE391251001.zip",false]