[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zpo-386":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":87},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zpo","Zivilprozessordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzpo\u002Fxml.zip",1298727,"§ 386","386","Erklärung der Zeugnisverweigerung","Zeugenbeweis","(1) Der Zeuge, der das Zeugnis verweigert, hat vor dem zu seiner Vernehmung bestimmten Termin schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle oder in diesem Termin die Tatsachen, auf die er die Weigerung gründet, anzugeben und glaubhaft zu machen.\n(2) Zur Glaubhaftmachung genügt in den Fällen des § 383 Nr. 4, 6 die mit Berufung auf einen geleisteten Diensteid abgegebene Versicherung.\n(3) Hat der Zeuge seine Weigerung schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle erklärt, so ist er nicht verpflichtet, in dem zu seiner Vernehmung bestimmten Termin zu erscheinen.\n(4) Von dem Eingang einer Erklärung des Zeugen oder von der Aufnahme einer solchen zum Protokoll hat die Geschäftsstelle die Parteien zu benachrichtigen.","ZPO - Verfahren im ersten Rechtszug - Verfahren vor den Landgerichten - Zeugenbeweis - § 386 Erklärung der Zeugnisverweigerung\n\n(1) Der Zeuge, der das Zeugnis verweigert, hat vor dem zu seiner Vernehmung bestimmten Termin schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle oder in diesem Termin die Tatsachen, auf die er die Weigerung gründet, anzugeben und glaubhaft zu machen.\n(2) Zur Glaubhaftmachung genügt in den Fällen des § 383 Nr. 4, 6 die mit Berufung auf einen geleisteten Diensteid abgegebene Versicherung.\n(3) Hat der Zeuge seine Weigerung schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle erklärt, so ist er nicht verpflichtet, in dem zu seiner Vernehmung bestimmten Termin zu erscheinen.\n(4) Von dem Eingang einer Erklärung des Zeugen oder von der Aufnahme einer solchen zum Protokoll hat die Geschäftsstelle die Parteien zu benachrichtigen.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 2","Abschnitt 1","Titel 7",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 385","Ausnahmen vom Zeugnisverweigerungsrecht","385",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 384","Zeugnisverweigerung aus sachlichen Gründen","384",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 383","Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen","383",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 387","Zwischenstreit über Zeugnisverweigerung","387",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 388","Zwischenstreit über schriftliche Zeugnisverweigerung","388",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 389","Zeugnisverweigerung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter","389",[51,58,63,68,72,77,82],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 17.05.2018 – IX ZR 243\u002F17","ECLI:DE:BGH:2018:170518UIXZR243.17.0","Ein Rechtsanwalt ist grundsätzlich verpflichtet, seinem Mandanten auf Verlangen die gesamte Handakte herauszugeben. Soweit der Anwalt die Herausgabe mit Rücksicht auf Geheimhaltungsinteressen sonstiger Mandanten verweigert, hat er dies unter Angabe näherer Tatsachen nachvollziehbar darzulegen.","2018-05-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE312842018.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":57},"BFH, Urt. v. 11.11.2014 – VIII R 17\u002F12",null,"2014-11-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201550154.zip",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":60,"date":66,"source_url":67,"source_type":57},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 24.03.2014 – 1 BvR 734\u002F14","ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140324.1bvr073414","2014-03-24","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE405461401.zip",{"title":69,"ecli":60,"leitsatz":60,"date":70,"source_url":71,"source_type":57},"BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung v. 04.12.2013 – 1 BvR 3169\u002F13","2013-12-04","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE405371401.zip",{"title":73,"ecli":60,"leitsatz":74,"date":75,"source_url":76,"source_type":57},"BFH, Beschl. v. 22.08.2012 – X B 155\u002F11","1. NV: Da Ausforschungsbeweisanträge das FG regelmäßig nicht zu einer Beweisaufnahme zwingen, kann das FG im Allgemeinen auch nicht vom Amts wegen verpflichtet sein, Ausforschungsermittlungen durchzuführen .\n2. NV: Es muss sich dem FG nicht aufdrängen, einen Zeugen (Arbeitnehmer eines Geschäftspartners des Steuerpflichtigen), der erst von einem bestimmten Zeitpunkt an mit dem Steuerpflichtigen befasst war, auch zu Vorgängen zu befragen, die sich mehrere Jahre vor diesem Zeitpunkt ereignet haben .\n3. NV: Eine lückenhafte Beweiswürdigung kann in Einzelfällen sowohl als materiell-rechtlicher Fehler als auch als Verfahrensmangel (Gewinnung des Urteils nicht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens) anzusehen sein .\n4. NV: Wird gegen einen nahen Angehörigen des Steuerpflichtigen wegen Beihilfe zu einer dem Steuerpflichtigen vorgeworfenen Steuerhinterziehung ermittelt, kann der Angehörige sich auf das Auskunftsverweigerungsrecht des § 103 AO berufen, ohne hierzu weitere detaillierte Tatsachenangaben i.S.d. § 386 ZPO zu machen .\n5. NV: Ist die Beweiswürdigung des FG zwar nicht zwingend, wohl aber möglich, weist sie keinen schwerwiegenden Rechtsfehler im Sinne der zu § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO entwickelten Grundsätze auf.\n6. NV: Eine Rückstellung für hinterzogene Betriebssteuern darf erst zu dem Zeitpunkt gebildet werden, ab dem die Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen wahrscheinlich ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Bilanz aufgestellt hatte .\n7. NV: Begehrt der Kläger die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Hinblick auf ein anhängiges Revisionsverfahren zu einer Rechtsfrage, die sich auch in seinem Fall stellt, entfällt die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache mit der Verkündung der Entscheidung in dem anderen Revisionsverfahren .","2012-08-22","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201250563.zip",{"title":78,"ecli":60,"leitsatz":79,"date":80,"source_url":81,"source_type":57},"BFH, Beschl. v. 19.01.2012 – X B 37\u002F10","NV: Gegen einen ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht zum Termin erscheint, kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, sofern das Fernbleiben nicht rechtzeitig genügend entschuldigt ist.","2012-01-19","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201250180.zip",{"title":83,"ecli":60,"leitsatz":84,"date":85,"source_url":86,"source_type":57},"BFH, Beschl. v. 18.08.2010 – I B 110\u002F10","NV: Soll ein Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer Vermögensverwaltungs und Immobilienverwaltungs GmbH als Zeuge vernommen werden, ist der bloße Hinweis, er sei weder von der GmbH noch deren jetzigen Geschäftsführer von der Schweigepflicht entbunden worden, keine ordnungsgemäße Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht i.S.d. § 386 Abs. 1 ZPO. Es bedarf vielmehr entweder einer Versicherung nach § 386 Abs. 2 ZPO oder weiterer Substantiierung, dass er bei seiner Vernehmung Tatsachen hätte offenbaren müssen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Anwalt anvertraut wurden .","2010-08-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201050760.zip",false]