[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zpo-40":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zpo","Zivilprozessordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzpo\u002Fxml.zip",1298361,"§ 40","40","Unwirksame und unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung","Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte","(1) Die Vereinbarung hat keine rechtliche Wirkung, wenn sie nicht auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis und die aus ihm entspringenden Rechtsstreitigkeiten sich bezieht.\n(2) Eine Vereinbarung ist unzulässig, wenn 1.der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind, oder\n2.für die Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.\nIn diesen Fällen wird die Zuständigkeit eines Gerichts auch nicht durch rügeloses Verhandeln zur Hauptsache begründet.","ZPO - Allgemeine Vorschriften - Gerichte - Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte - § 40 Unwirksame und unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung\n\n(1) Die Vereinbarung hat keine rechtliche Wirkung, wenn sie nicht auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis und die aus ihm entspringenden Rechtsstreitigkeiten sich bezieht.\n(2) Eine Vereinbarung ist unzulässig, wenn 1.der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind, oder\n2.für die Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.\nIn diesen Fällen wird die Zuständigkeit eines Gerichts auch nicht durch rügeloses Verhandeln zur Hauptsache begründet.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 1","Abschnitt 1","Titel 3",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 39","Zuständigkeit infolge rügeloser Verhandlung","39",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 38","Zugelassene Gerichtsstandsvereinbarung","38",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 37","Verfahren bei gerichtlicher Bestimmung","37",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 41","Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes","41",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 42","Ablehnung eines Richters","42",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 43","Verlust des Ablehnungsrechts","43",[],false]