[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zpo-454":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zpo","Zivilprozessordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzpo\u002Fxml.zip",1298799,"§ 454","454","Ausbleiben der Partei","Beweis durch Parteivernehmung","(1) Bleibt die Partei in dem zu ihrer Vernehmung oder Beeidigung bestimmten Termin aus, so entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch etwaiger von der Partei für ihr Ausbleiben angegebener Gründe, nach freiem Ermessen, ob die Aussage als verweigert anzusehen ist.\n(2) War der Termin zur Vernehmung oder Beeidigung der Partei vor dem Prozessgericht bestimmt, so ist im Falle ihres Ausbleibens, wenn nicht das Gericht die Anberaumung eines neuen Vernehmungstermins für geboten erachtet, zur Hauptsache zu verhandeln.","ZPO - Verfahren im ersten Rechtszug - Verfahren vor den Landgerichten - Beweis durch Parteivernehmung - § 454 Ausbleiben der Partei\n\n(1) Bleibt die Partei in dem zu ihrer Vernehmung oder Beeidigung bestimmten Termin aus, so entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch etwaiger von der Partei für ihr Ausbleiben angegebener Gründe, nach freiem Ermessen, ob die Aussage als verweigert anzusehen ist.\n(2) War der Termin zur Vernehmung oder Beeidigung der Partei vor dem Prozessgericht bestimmt, so ist im Falle ihres Ausbleibens, wenn nicht das Gericht die Anberaumung eines neuen Vernehmungstermins für geboten erachtet, zur Hauptsache zu verhandeln.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 2","Abschnitt 1","Titel 10",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 453","Beweiswürdigung bei Parteivernehmung","453",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 452","Beeidigung der Partei","452",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 451","Ausführung der Vernehmung","451",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 455","Prozessunfähige","455",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 478","Eidesleistung in Person","478",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 479","Eidesleistung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter","479",[],false]