[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zpo-522":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":102},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zpo","Zivilprozessordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzpo\u002Fxml.zip",1298841,"§ 522","522","Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss","Berufung","(1) Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen. Gegen den Beschluss findet die Rechtsbeschwerde statt.\n(2) Das Berufungsgericht soll die Berufung durch Beschluss unverzüglich zurückweisen, wenn es einstimmig davon überzeugt ist, dass 1.die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat,\n2.die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat,\n3.die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert und\n4.eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.\nDas Berufungsgericht oder der Vorsitzende hat zuvor die Parteien auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung und die Gründe hierfür hinzuweisen und dem Berufungsführer binnen einer zu bestimmenden Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Beschluss nach Satz 1 ist zu begründen, soweit die Gründe für die Zurückweisung nicht bereits in dem Hinweis nach Satz 2 enthalten sind. Ein anfechtbarer Beschluss hat darüber hinaus eine Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen zu enthalten.\n(3) Gegen den Beschluss nach Absatz 2 Satz 1 steht dem Berufungsführer das Rechtsmittel zu, das bei einer Entscheidung durch Urteil zulässig wäre.","ZPO - Rechtsmittel - Berufung - § 522 Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss\n\n(1) Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen. Gegen den Beschluss findet die Rechtsbeschwerde statt.\n(2) Das Berufungsgericht soll die Berufung durch Beschluss unverzüglich zurückweisen, wenn es einstimmig davon überzeugt ist, dass 1.die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat,\n2.die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat,\n3.die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert und\n4.eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.\nDas Berufungsgericht oder der Vorsitzende hat zuvor die Parteien auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung und die Gründe hierfür hinzuweisen und dem Berufungsführer binnen einer zu bestimmenden Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Beschluss nach Satz 1 ist zu begründen, soweit die Gründe für die Zurückweisung nicht bereits in dem Hinweis nach Satz 2 enthalten sind. Ein anfechtbarer Beschluss hat darüber hinaus eine Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen zu enthalten.\n(3) Gegen den Beschluss nach Absatz 2 Satz 1 steht dem Berufungsführer das Rechtsmittel zu, das bei einer Entscheidung durch Urteil zulässig wäre.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Buch 3","Abschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 521","Zustellung der Berufungsschrift und -begründung","521",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 520","Berufungsbegründung","520",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 519","Berufungsschrift","519",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 523","Terminsbestimmung","523",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 524","Anschlussberufung","524",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 525","Allgemeine Verfahrensgrundsätze","525",[50,57,63,67,72,76,81,86,91,97],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 12.05.2026 – VI ZB 13\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:120526BVIZB13.25.0","Hat das Berufungsgericht einen Wiedereinsetzungsantrag durch gesonderten Beschluss zurückgewiesen, muss diese Entscheidung mit dem statthaften Rechtsmittel angefochten werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen und für die Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels bindend werden zu lassen.","2026-05-12","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE307092026.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 06.05.2026 – IV ZA 2\u002F26","ECLI:DE:BGH:2026:060526BIVZA2.26.0",null,"2026-05-06","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE600642026.zip",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":66,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 06.05.2026 – IV ZA 1\u002F26","ECLI:DE:BGH:2026:060526BIVZA1.26.0","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE600632026.zip",{"title":68,"ecli":69,"leitsatz":60,"date":70,"source_url":71,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 22.04.2026 – IV ZB 27\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:220426BIVZB27.25.0","2026-04-22","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE615262026.zip",{"title":73,"ecli":74,"leitsatz":60,"date":70,"source_url":75,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 22.04.2026 – XII ZB 460\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:220426BXIIZB460.25.0","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE625382026.zip",{"title":77,"ecli":78,"leitsatz":60,"date":79,"source_url":80,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 09.04.2026 – I ZB 80\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:090426BIZB80.25.0","2026-04-09","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE707022026.zip",{"title":82,"ecli":83,"leitsatz":60,"date":84,"source_url":85,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 08.04.2026 – IV ZB 1\u002F26","ECLI:DE:BGH:2026:080426BIVZB1.26.0","2026-04-08","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE706592026.zip",{"title":87,"ecli":88,"leitsatz":60,"date":89,"source_url":90,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 31.03.2026 – VIII ZR 23\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:310326BVIIIZR23.25.0","2026-03-31","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE706652026.zip",{"title":92,"ecli":93,"leitsatz":94,"date":95,"source_url":96,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 27.03.2026 – V ZR 169\u002F24","ECLI:DE:BGH:2026:270326UVZR169.24.0","Der wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers nach Deliktsrecht zu ersetzende Differenzschaden des Käufers besteht in dem Betrag, um den der Käufer im Vertrauen auf die Angaben des Verkäufers die Kaufsache zu teuer erworben hat. 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