[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zpo-572":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":110},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zpo","Zivilprozessordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzpo\u002Fxml.zip",1298893,"§ 572","572","Gang des Beschwerdeverfahrens","Sofortige Beschwerde","(1) Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so haben sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. § 318 bleibt unberührt.\n(2) Das Beschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen.\n(3) Erachtet das Beschwerdegericht die Beschwerde für begründet, so kann es dem Gericht oder Vorsitzenden, von dem die beschwerende Entscheidung erlassen war, die erforderliche Anordnung übertragen.\n(4) Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht durch Beschluss.","ZPO - Rechtsmittel - Beschwerde - Sofortige Beschwerde - § 572 Gang des Beschwerdeverfahrens\n\n(1) Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so haben sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. § 318 bleibt unberührt.\n(2) Das Beschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen.\n(3) Erachtet das Beschwerdegericht die Beschwerde für begründet, so kann es dem Gericht oder Vorsitzenden, von dem die beschwerende Entscheidung erlassen war, die erforderliche Anordnung übertragen.\n(4) Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht durch Beschluss.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 3","Abschnitt 3","Titel 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 571","Begründung, Präklusion, Ausnahmen vom Anwaltszwang","571",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 570","Aufschiebende Wirkung; einstweilige Anordnungen","570",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 569","Frist und Form","569",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 573","Erinnerung","573",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 574","Rechtsbeschwerde; Anschlussrechtsbeschwerde","574",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 575","Frist, Form und Begründung der Rechtsbeschwerde","575",[51,58,64,70,76,82,88,93,99,104],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BVerwG, Beschl. v. 15.05.2025 – 4 KSt 1.24, 4 KSt 1.24 (4 A 13.20)","ECLI:DE:BVerwG:2025:150525B4KSt1.24.0",null,"2025-05-15","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202500380.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":61,"date":62,"source_url":63,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 27.03.2025 – V ZB 27\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:270325BVZB27.24.0","Ein Rechtsanwalt, der in einem Teilungsversteigerungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel (hier: Beschwerde gegen die Verkehrswertfestsetzung) einlegt.","2025-03-27","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE709082025.zip",{"title":65,"ecli":66,"leitsatz":67,"date":68,"source_url":69,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 11.09.2024 – I ZB 93\u002F23","ECLI:DE:BGH:2024:110924BIZB93.23.0","Der Grundsatz, dass es an der für eine sofortige Beschwerde notwendigen Beschwer des Gläubigers fehlt, wenn in seinem Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgelds weder ein konkreter Betrag noch eine ungefähre Größenordnung des Ordnungsgelds angegeben wurde und das Gericht die Höhe des Ordnungsgelds nach seinem Ermessen festgesetzt hat, gilt auch für die Rechtsverfolgung durch qualifizierte Verbraucherverbände im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG (Fortführung von BGH, Beschluss vom 23. November 2023 - I ZB 29\u002F23, GRUR 2024, 157 = WRP 2024, 215).","2024-09-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE705022024.zip",{"title":71,"ecli":72,"leitsatz":73,"date":74,"source_url":75,"source_type":57},"BPatG, Beschl. v. 07.03.2024 – 12 W (pat) 4\u002F21","ECLI:DE:BPatG:2024:070324B12Wpat4.21.0","Bindungswirkung einer vorangegangenen Entscheidung\n1.\tIst in einem vorangegangenen Einspruchs-Beschwerdeverfahren die Sache wegen einer neuen Anspruchsfassung an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückverwiesen worden, ergibt sich bei einem erneuten Beschwerdeverfahren in der gleichen Sache aus § 79 Abs. 3 Satz 2 PatG nur eine Bindungswirkung mit Blick auf die rechtliche Beurteilung, die der vorangegangenen Aufhebung zugrunde lag.\n2.\tAusführungen zur Zulässigkeit und Patentfähigkeit der neuen Anspruchsfassung in den Entscheidungsgründen in der vorangegangenen Entscheidung sind nicht in jedem Fall nach § 99 Abs. 1 PatG i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO bindend. In Zweifelsfällen ist dies durch Auslegung der Ausführungen zu ermitteln.","2024-03-07","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE249031526.zip",{"title":77,"ecli":78,"leitsatz":79,"date":80,"source_url":81,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 23.11.2023 – I ZB 29\u002F23","ECLI:DE:BGH:2023:231123BIZB29.23.0","Der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Gläubigers gegen die Entscheidung, mit der gegen den Schuldner ein Ordnungsgeld verhängt worden ist, steht die fehlende Beschwer entgegen, wenn in seinem Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgelds weder ein konkreter Betrag noch eine ungefähre Größenordnung des Ordnungsgelds angegeben wurde und das Gericht die Höhe des Ordnungsgelds nach seinem Ermessen festgesetzt hat.","2023-11-23","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE315012024.zip",{"title":83,"ecli":84,"leitsatz":85,"date":86,"source_url":87,"source_type":57},"BFH, Beschl. v. 26.09.2023 – V B 23\u002F22 (AdV)","ECLI:DE:BFH:2023:BA.260923.VB23.22.0","1. Finanzgerichte entscheiden bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden in sogenannten Bauträgerfällen auch über den Bestand und die Durchsetzbarkeit der --dem Finanzamt von Bauleistenden abgetretenen-- zivilrechtlichen Werklohnforderungen.\n2. Mit der Aufhebung eines finanzgerichtlichen Aussetzungsbeschlusses durch den Bundesfinanzhof entfällt die Anordnung der vom Finanzgericht festgesetzten Sicherheitsleistung zumindest dann, wenn der Aussetzungsbeschluss unter der aufschiebenden Bedingung einer Sicherheitsleistung erfolgt ist, so dass sich eine nur gegen die Festsetzung der Sicherheitsleistung gerichtete Beschwerde insoweit als im Ergebnis als begründet erweist.","2023-09-26","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202310196.zip",{"title":89,"ecli":90,"leitsatz":54,"date":91,"source_url":92,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 19.05.2023 – I ZB 33\u002F23","ECLI:DE:BGH:2023:190523BIZB33.23.0","2023-05-19","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE629532023.zip",{"title":94,"ecli":95,"leitsatz":96,"date":97,"source_url":98,"source_type":57},"BVerwG, Beschl. v. 21.03.2022 – 9 AV 1\u002F22","ECLI:DE:BVerwG:2022:210322B9AV1.22.0","Wird ein isolierter Prozesskostenhilfeantrag im Stadium des Abhilfeverfahrens an ein Gericht eines anderen Rechtszugs verwiesen, liegt darin kein extremer Verfahrensverstoß, der die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses ausnahmsweise entfallen ließe.","2022-03-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202200361.zip",{"title":100,"ecli":101,"leitsatz":54,"date":102,"source_url":103,"source_type":57},"BPatG, Beschl. v. 31.01.2022 – 35 W (pat) 3\u002F20","ECLI:DE:BPatG:2022:310122B35Wpat3.20.0","2022-01-31","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE229030337.zip",{"title":105,"ecli":106,"leitsatz":107,"date":108,"source_url":109,"source_type":57},"BVerwG, Beschl. v. 08.12.2021 – 5 B 1\u002F21","ECLI:DE:BVerwG:2021:081221B5B1.21.0","1. Ist ein Ausgangsverfahren von einem Verwaltungsgericht bindend in die ordentliche Gerichtsbarkeit verwiesen und im dortigen Instanzenzug zu Ende gebracht worden, so ist für einen Entschädigungsrechtsstreit wegen überlanger Verfahrensdauer die Rechtswegzuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für das gesamte Gerichtsverfahren (i.S.v. § 198 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 Nr. 1 GVG) eröffnet.\n2. Die Abtrennung eines Teils des Entschädigungsrechtsstreits, um seine Aufspaltung auf zwei Rechtswege zu ermöglichen, ist dann nicht zulässig, wenn das als überlang gerügte Ausgangsverfahren, auf das sich das Entschädigungsbegehren bezieht, einen einheitlichen Streitgegenstand aufweist.","2021-12-08","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202200055.zip",false]