[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zpo-751":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":63},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zpo","Zivilprozessordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzpo\u002Fxml.zip",1299005,"§ 751","751","Bedingungen für Vollstreckungsbeginn","Allgemeine Vorschriften","(1) Ist die Geltendmachung des Anspruchs von dem Eintritt eines Kalendertages abhängig, so darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Kalendertag abgelaufen ist.\n(2) Hängt die Vollstreckung von einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung ab, so darf mit der Zwangsvollstreckung nur begonnen oder sie nur fortgesetzt werden, wenn die Sicherheitsleistung durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen und eine Abschrift dieser Urkunde bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird.","ZPO - Zwangsvollstreckung - Allgemeine Vorschriften - § 751 Bedingungen für Vollstreckungsbeginn\n\n(1) Ist die Geltendmachung des Anspruchs von dem Eintritt eines Kalendertages abhängig, so darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Kalendertag abgelaufen ist.\n(2) Hängt die Vollstreckung von einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung ab, so darf mit der Zwangsvollstreckung nur begonnen oder sie nur fortgesetzt werden, wenn die Sicherheitsleistung durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen und eine Abschrift dieser Urkunde bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Buch 8","Abschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 750","Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung","750",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 749","Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Testamentsvollstrecker","749",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 748","Zwangsvollstreckung bei Testamentsvollstrecker","748",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 752","Sicherheitsleistung bei Teilvollstreckung","752",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 753","Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher; Verordnungsermächtigung","753",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 753a","Vollmachtsnachweis","753a",[50,57],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 16.09.2021 – VII ZB 9\u002F21","ECLI:DE:BGH:2021:160921BVIIZB9.21.0","Bei einer Vorauspfändung (Dauerpfändung) für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche kann Pfändungsgegenstand auch eine Eigentümerbriefgrundschuld des Schuldners sein (Anschluss an BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2003 - IXa ZB 200\u002F03, NJW 2004, 369).","2021-09-16","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE311982021.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 10.09.2015 – IX ZR 220\u002F14",null,"Erbringt der spätere Insolvenzschuldner als Dritter zur Abwendung der Zwangsvollstreckung des Gläubigers gegen seinen Forderungsschuldner aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil die von jenem geschuldete Leistung, stellt der Verlust des Rechts, eine geleistete Sicherheit zurückzuverlangen, kein die Entgeltlichkeit der empfangenen Leistung begründendes Vermögensopfer des Gläubigers dar.","2015-09-10","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE304482015.zip",false]