[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zpo-77":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":57},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zpo","Zivilprozessordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzpo\u002Fxml.zip",1298398,"§ 77","77","Urheberbenennung bei Eigentumsbeeinträchtigung","Beteiligung Dritter am Rechtsstreit","Ist von dem Eigentümer einer Sache oder von demjenigen, dem ein Recht an einer Sache zusteht, wegen einer Beeinträchtigung des Eigentums oder seines Rechts Klage auf Beseitigung der Beeinträchtigung oder auf Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen erhoben, so sind die Vorschriften des § 76 entsprechend anzuwenden, sofern der Beklagte die Beeinträchtigung in Ausübung des Rechtes eines Dritten vorgenommen zu haben behauptet.","ZPO - Allgemeine Vorschriften - Parteien - Beteiligung Dritter am Rechtsstreit - § 77 Urheberbenennung bei Eigentumsbeeinträchtigung\n\nIst von dem Eigentümer einer Sache oder von demjenigen, dem ein Recht an einer Sache zusteht, wegen einer Beeinträchtigung des Eigentums oder seines Rechts Klage auf Beseitigung der Beeinträchtigung oder auf Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen erhoben, so sind die Vorschriften des § 76 entsprechend anzuwenden, sofern der Beklagte die Beeinträchtigung in Ausübung des Rechtes eines Dritten vorgenommen zu haben behauptet.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 1","Abschnitt 2","Titel 3",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 76","Urheberbenennung bei Besitz","76",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 75","Gläubigerstreit","75",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 74","Wirkung der Streitverkündung","74",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 78","Anwaltsprozess","78",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 78a",null,"78a",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 78b","Notanwalt","78b",[51],{"title":52,"ecli":44,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Zwischenurteil v. 29.01.2013 – II ZB 1\u002F11","Der Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds auf Seiten einer Aktiengesellschaft im Rechtsstreit der Aktiengesellschaft mit einem Vorstandsmitglied über die Wirksamkeit oder den Inhalt des Abberufungsbeschlusses ist zulässig.","2013-01-29","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300352013.zip","rechtsprechung",false]