[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-zpo-850a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":25,"neighbors_after":38,"citing_decisions":51,"is_thin":113},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"zpo","Zivilprozessordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fzpo\u002Fxml.zip",1299140,"§ 850a","850a","Unpfändbare Bezüge","Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte","Unpfändbar sind 1.zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;\n2.die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;\n3.Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;\n4.Weihnachtsvergütungen bis zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt;\n5.Geburtsbeihilfen sowie Beihilfen aus Anlass der Eingehung einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Geburt, der Eingehung einer Ehe oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft entstandenen Ansprüche betrieben wird;\n6.Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;\n7.Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;\n8.Blindenzulagen.","ZPO - Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen - Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte - § 850a Unpfändbare Bezüge\n\nUnpfändbar sind 1.zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;\n2.die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;\n3.Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;\n4.Weihnachtsvergütungen bis zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt;\n5.Geburtsbeihilfen sowie Beihilfen aus Anlass der Eingehung einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Geburt, der Eingehung einer Ehe oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft entstandenen Ansprüche betrieben wird;\n6.Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;\n7.Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;\n8.Blindenzulagen.",{"buch":21,"abschnitt":22,"untertitel":23,"titel":24},"Buch 8","Abschnitt 2","Untertitel 3","Titel 2",[26,30,34],{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 850","Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen","850",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 849","Keine Überweisung an Zahlungs statt","849",{"norm_key":35,"title":36,"slug":37},"§ 848","Herausgabeanspruch auf eine unbewegliche Sache","848",[39,43,47],{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 850b","Bedingt pfändbare Bezüge","850b",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 850c","Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen","850c",{"norm_key":48,"title":49,"slug":50},"§ 850d","Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen","850d",[52,59,65,71,77,83,89,95,101,107],{"title":53,"ecli":54,"leitsatz":55,"date":56,"source_url":57,"source_type":58},"BGH, Beschl. v. 25.04.2024 – IX ZB 55\u002F23","ECLI:DE:BGH:2024:250424BIXZB55.23.0","1. Die vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie ist Arbeitseinkommen und als solches pfändbar.\n2. Die Prämie ist Teil des wiederkehrend zahlbaren Arbeitseinkommens.","2024-04-25","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE700912024.zip","rechtsprechung",{"title":60,"ecli":61,"leitsatz":62,"date":63,"source_url":64,"source_type":58},"BGH, Beschl. v. 13.07.2023 – IX ZB 24\u002F22","ECLI:DE:BGH:2023:130723BIXZB24.22.0","1. Besteht aufgrund einer abstrakt-generellen Regelung ein Anspruch auf eine Sonderzahlung, stellt dies nur dann eine Erschwerniszulage dar, wenn der Kreis der anspruchsberechtigten Personen in hinreichend bestimmter Weise von dem Kreis derer abgegrenzt ist, bei denen die tatsächlichen Verhältnisse, welche die Leistung veranlasst haben, zu keiner Erschwernis der Arbeitsleistung führen.\n2. Eine gesetzliche Regelung, die allen zumindest an einem Tag in einem bestimmten Zeitraum beschäftigten Besoldungsempfängern eines Landes einen Anspruch auf eine Corona-Sonderzahlung einräumt, stellt keine Erschwerniszulage dar.","2023-07-13","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE304912023.zip",{"title":66,"ecli":67,"leitsatz":68,"date":69,"source_url":70,"source_type":58},"BFH, Urt. v. 19.01.2023 – III R 44\u002F20","ECLI:DE:BFH:2023:U.190123.IIIR44.20.0","Während eines laufenden Insolvenzverfahrens sind die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag für alle dem Insolvenzschuldner im Veranlagungszeitraum nach materiellem Steuerrecht zuzuordnenden Einkünfte einheitlich zu ermitteln und zwischen dem Insolvenzschuldner, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, und dem Insolvenzverwalter als Vertreter der Insolvenzmasse im Verhältnis der Einkünfte i.S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 EStG aufzuteilen.","2023-01-19","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202310115.zip",{"title":72,"ecli":73,"leitsatz":74,"date":75,"source_url":76,"source_type":58},"BAG, Urt. v. 25.08.2022 – 8 AZR 14\u002F22","ECLI:DE:BAG:2022:250822.U.8AZR14.22.0","Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer coronabedingten, im Einzelfall tatsächlich gegebenen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt.","2022-08-25","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600065117.zip",{"title":78,"ecli":79,"leitsatz":80,"date":81,"source_url":82,"source_type":58},"BAG, Urt. v. 18.11.2020 – 5 AZR 57\u002F20","ECLI:DE:BAG:2020:181120.U.5AZR57.20.0",null,"2020-11-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600061070.zip",{"title":84,"ecli":85,"leitsatz":86,"date":87,"source_url":88,"source_type":58},"BGH, Beschl. v. 20.09.2018 – IX ZB 41\u002F16","ECLI:DE:BGH:2018:200918BIXZB41.16.0","Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit unterliegen in den Grenzen des § 3b EStG als Erschwerniszulagen nicht der Zwangsvollstreckung. Keine Erschwerniszulagen sind Zuschläge für Samstagsarbeit (Anschluss an BAG, Urteil vom 23. August 2017, 10 AZR 859\u002F16, NJW 2017, 3675).","2018-09-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE309322018.zip",{"title":90,"ecli":91,"leitsatz":92,"date":93,"source_url":94,"source_type":58},"BVerwG, Urt. v. 17.05.2018 – 2 C 49\u002F17","ECLI:DE:BVerwG:2018:170518U2C49.17.0","1. Weihnachtsvergütung i.S.v. § 850a Nr. 4 ZPO ist nicht nur die klassische \"Weihnachtsgratifikation\", sondern auch eine Sondervergütung für erbrachte Dienste, sofern diese auch aus Anlass des Weihnachtsfests zur Deckung des damit verbundenen besonderen Bedarfs gezahlt wird.\n2. Bei der Sonderzahlung und bei dem Sonderbetrag für Kinder nach dem Berliner Sonderzahlungsgesetz in der Fassung des Gesetzes vom 1. Oktober 2008 (GVBl. S. 271) handelt es sich um Weihnachtsvergütungen, die nach § 850a Nr. 4 ZPO teilweise unpfändbar sind.","2018-05-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE201800467.zip",{"title":96,"ecli":97,"leitsatz":98,"date":99,"source_url":100,"source_type":58},"BGH, Beschl. v. 08.11.2017 – VII ZB 9\u002F15","ECLI:DE:BGH:2017:081117BVIIZB9.15.0","1. Der Anspruch eines Betriebsrats aus § 40 Abs. 1 BetrVG gegen den Arbeitgeber, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen, ist grundsätzlich gemäß § 851 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 399 1. Fall BGB unpfändbar (Abgrenzung zu BAG, Beschluss vom 15. Januar 1992, 7 ABR 23\u002F90, BAGE 69, 214, 223, juris Rn. 27).\n2. Das gilt jedoch nicht für denjenigen Gläubiger des Betriebsrats, aus dessen Beauftragung durch den Betriebsrat sich der Anspruch aus § 40 Abs. 1 BetrVG gegen den Arbeitgeber ergibt.","2017-11-08","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE319302017.zip",{"title":102,"ecli":103,"leitsatz":104,"date":105,"source_url":106,"source_type":58},"BAG, Urt. v. 23.08.2017 – 10 AZR 859\u002F16","ECLI:DE:BAG:2017:230817.U.10AZR859.16.0","1. Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen iSv. § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen.\n2. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als \"üblich\" und damit unpfändbar iSv. § 850a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in § 3b EStG angeknüpft werden.","2017-08-23","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600053676.zip",{"title":108,"ecli":109,"leitsatz":110,"date":111,"source_url":112,"source_type":58},"BGH, Beschl. v. 06.04.2017 – IX ZB 40\u002F16","ECLI:DE:BGH:2017:060417BIXZB40.16.0","1. Eine unpfändbare Aufwandsentschädigung liegt dann vor, wenn nach der vertraglichen Vereinbarung oder der gesetzlichen Regelung der Zweck der Zahlung ist, tatsächlichen Aufwand des Schuldners auszugleichen. Dies hat der Schuldner darzulegen. Keine Aufwandsentschädigung ist gegeben, wenn die Tätigkeit des Schuldners selbst vergütet werden soll.\n2. Entschädigungen für Zeitversäumnisse sind pfändbar.","2017-04-06","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE303172017.zip",false]